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Am 15. August 2019 wurde das Initiativbegehren «Unser Stadion» bei der Stadtkanzlei hinterlegt.

Am 2. September 2019 und 22. Oktober 2020 sind bei der Stadtkanzlei fristgerecht insgesamt 323 Unterschriftenlisten eingegangen.

Stimmberechtigte am 15. August 2019: 14’433
Erforderliche Unterschriften (1/10): 1444
Eingereichte gültige Unterschriften: 724
Ungültige Unterschriften: 75

Der Stadtrat Aarau hat festgestellt, dass das vorgenannte Initiativbegehren damit die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt und damit nicht zu Stande gekommen ist.

Stimmrechtsbeschwerden gegen diese Feststellung sind innert drei Tagen nach Entdecken des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.