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Wahltermine, Anmeldeverfahren

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022–2025 gilt es zu wählen:

• 5 Gemeinderäte und daraus (gleichzeitig)
• Gemeindeammann und Vizeammann
• 5 Mitglieder der Finanzkommission
• 3 Mitglieder der Steuerkommission
• 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
• 4 Mitglieder des Wahlbüros (2 Stimmenzähler und 2 Ersatz-Stimmenzähler)
• 5 Mitglieder des Kreisschulrates aus Unterentfelden

Der erste Wahlgang findet am 26. September 2021 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bei der Gemeindekanzlei Unterentfelden bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, eintreffen. Die erforderlichen Formular können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer auch als Gemeinderat gewählt wird.

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs GPR). Von dieser Regelung ist der Gemeinderat ausgenommen. Für dessen Mitglieder sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.

Ein allfällig erforderlicher zweiter Wahlgang findet am 28. November 2021 statt.

17. Mai 2021
Gemeinderat und Wahlbüro