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Projektauflage

  • Gemeinde: Suhr
  • Strecke: K242 Tramstrasse Suhr, Projektänderung

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss §95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 10. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022, in der Gemeindeverwaltung Suhr öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.

Die Gemeindeverwaltung ist vom 24. Dezember 2021 bis und mit 2. Januar 2022 geschlossen.

Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§152 BauG).

Aarau, 9. Dezember 2021

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau
Unterabteilung Realisierung
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau

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