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Die Entwürfe liegen vom 4. Juni bis 13. August 2021 auf der Bauverwaltung auf und können während der Bürozeit oder über den Link auf der Homepage der Gemeinde Suhr «kgv-suhr.ch» eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich oder digital beim Gemeinderat eingereicht werden. (§ 3 Abs.1 BauV).

Suhr, 1. Juni 2021
Gemeinderat Suhr