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Der Gemeinderat hat am 17. November 2020 die Sondernutzungsplanung «Längetel» (Nutzungsplanung Siedlung Teilrevision im Gebiet «Längetel» und Gestaltungsplan im Gebiet «Längetel») gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen (verlängerte Frist infolge Schliessung der Gemeindeverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr) seit Publikation, d.h. bis längstens am 8. Januar 2021 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Entscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.

Schlossrued, 23. November 2020
Gemeinderat