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Öffentliche Auflage der «Teiländerung Kulturlandplan Bereich Steinig 57» – Koordinatenschwerpunkt 2651.745 / 1235.945

Das Webhäuschen, Gebäude Nr. 240 auf Parzelle 408, Steinig, gehört zur Liegenschaft Steinig 57 und befindet sich gemäss gültigem Kulturlandplan in der Weilerzone. Die Eigentümer der ausserhalb Baugebiet liegenden Liegenschaft möchten das früher als Webhäuschen genutzte Nebengebäude erhalten und gleichzeitig zu einem Stöckli-Wohnhaus ausbauen.

Umgesetzt werden soll diese Absicht mit einer Teiländerung des Kulturlandplans, konkret mit einer Unterschutzstellung (kommunales Schutzobjekt gemäss § 25 BNO).

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine geringfügige Nutzungsplanungsänderung ohne räumliche Auswirkung handelt, wird das Mitwirkungsverfahren gleichzeitig durchgeführt (§ 3 BauG).

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 30. Oktober bis 30. November 2020 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

27. Oktober 2020
Wahlbüro Schmiedrued