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Bauprojekt: Strassenlärm-Sanierungsprojekt K 244 und K 469 bestehend aus folgenden Teilprojekten:

  • Gewährung von Erleichterungen bei 56 Liegenschaften und 2 unbebauten, erschlossenen Parzellen
  • Einbau bzw. Rückerstattung von Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter) bei 18 Liegenschaften im Innerort

Das Strassenlärm-Sanierungsprojekt mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegt gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 18. Mai 2020 bis 16. Juni 2020, im Stadtbüro Aarau (Rathausgasse 1, 5000 Aarau) öffentlich auf und ist während der Öffnungszeiten einsehbar. Zusätzlich sind die Auflageakten während der Auflagezeit auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) elektronisch einsehbar.

Eine Orientierung wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht durchgeführt. Bei Fragen zur öffentlichen Auflage und zum rechtlichen Gehör gibt Ihnen der Projektleiter Bruno Barresi (Telefon 062 835 36 58) gerne Auskunft.

Einwendungen gegen das Strassenlärm-Sanierungsprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Lärmsanierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

Aarau, 7. Mai 2020
Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Tiefbau/Sektion Lärmsanierung