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Teilsanierungsprojekte (TSP)
• Tellistrasse (Tellistrasse, Delfterstrasse, Weihermattstrasse)
• Zentrum (Graben, Laurenzenvorstadt, Kasinostrasse, Feerstrasse) 
• Holzmarkt (Vordere Vorstadt, Rain, Ziegelrain)
• Bahnhof Süd (Hintere Bahnhofstrasse, Herzogstrasse)
• Rosengarten (Rosengartenweg, Pestalozzistrasse, Hohlgasse)
• Gönhard (Gönhardweg, Weltistrasse, Tellstrasse, Südallee)
• Torfeld (Rohrerstrasse) 

Für die oben genannten Teilsanierungsprojekte (TSP) ist im Rahmen der öffentlichen Auflage Folgendes vorgesehen:
• Gewährung von Erleichterungen 
• Einbau oder Rückerstattung von Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter). Hierbei handelt es sich um eine akustische Massnahme und nicht um eine energetische Sanierung.

Das Strassenlärmsanierungsprojekt (LSP) Gemeindestrassen/Teilsanierungsprojekte (TSP) liegt gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen vom 14. August bis am 14. September 2020 öffentlich auf. Die Unterlagen können in dieser Zeit auf der Homepage der Stadt Aarau heruntergeladen werden (https://www.aarau.ch/leben/bauen/bauprojektauflagen.html/1002 > Projektauflagen kommunal) oder auf Voranmeldung im Stadtbüro Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau eingesehen
werden (Kontakt für Terminvereinbarung: Stadt Aarau, Stadtbauamt, Sektion Tiefbau, Carsten Diel, Telefon 062 836 06 49, E-Mail: carsten.diel@aarau.ch).

Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Es ist anzugeben, gegen welches Teilsanierungsprojekt sich die Einwendung richtet.