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Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind, mit Ausnahme des Traktandums 6, sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2020 in Rechtskraft erwachsen.

Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2020, Gesamtrevision der Nutzungsplanung Biberstein, mit 484 gültigen und 11 ungültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 12. Oktober 2020 auf 1192. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/5 oder 239. Total eingereicht worden sind 495 Unterschriften, wovon 484 gültig sind.

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Gemeinderat Biberstein