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Am 27. August 2020 wurde gegen den folgenden, an der Einwohnerratssitzung vom 24. August 2020 gefassten Beschluss ein Referendumsbegehren hinterlegt:

Der Stadtrat wird beauftragt, sich auf der Basis der «Ergebnisse der Fusionsanalyse vom 14. Februar 2020» an der Fusionsvorbereitung (Ausarbeitung Fusionsvertrag) zu beteiligen. Dabei ist darauf hin zu wirken, dass der künftige Einwohnerrat 60 Mitglieder umfasst.

Am 16., 22. und 28. September 2020 sind bei der Stadtkanzlei fristgerecht 673 Unterschriftenlisten eingegangen.

Stimmberechtigte am 27. August 2020 14’455
Erforderliche Unterschriften (1/10) 1’446
Eingereichte gültige Unterschriften 1’898
Ungültige Unterschriften 71

Der Stadtrat Aarau hat festgestellt, dass das vorgenannte Referendumsbegehren die vorgeschriebenen formellen und materiellen Voraussetzungen erfüllt und hat es als zu Stande gekommen erklärt.

Stimmrechtsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdecken des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Aarau, 12. Oktober 2020
Stadtrat Aarau