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Die Projektpläne zum Projekt «Sanierung Bachstrasse, Werkleitungs- und Strassenerneuerung» liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom Freitag, 3. April bis und mit Montag, 4. Mai 2020, in der Gemeindeverwaltung Buchs (Abteilung Bau Planung Umwelt) öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Infolge der ak tuellen Pandemie empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen auf unserer Website einzusehen, www.buchs-aargau.ch/news.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Buchs einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

5033 Buchs, 31. März 2020