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Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung wird die Teiländerung Nutzungsplanung Mühleareal/Hegmatte gemäss § 24 Abs.1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Teiländerung umfasst die Umzonung des Mühleareals in eine Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht, die Ausscheidung einer Gewässerraumzone sowie die Verlagerung der Depot- und Werkstatt-Anlagen auf die Hegmatte inklusive der dafür notwendigen Verlängerung des Bahntrassees. Weiter umfasst sie die Ausscheidung einer Landschaftsschutzzone sowie einer Naturschutzzone im Gebiet Hegmatte.

Die Entwürfe mit Erläuterungen sowie der Vorprüfungsbericht liegen vom 23. November 2020 bis 22. Dezember 2020 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Während dieser Zeit steht auch das Modell im «Von Maysaal» (im 2. OG des Gemeindehauses) für einen Augenschein zur Verfügung. Die Unterlagen zur Teiländerung sind zusätzlich auch auf der Homepage www.schoeftland.ch aufgeschaltet.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Schöftland, 10. November 2020
Gemeinderat