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Der Gemeinderat Schöftland lädt am 5. September 2020 zum Dialog ein Medienmitteilung vom 7. Juli 2020

Die Teiländerung Nutzungsplanung Mühleareal / Hegmatte in Schöftland hat bereits die öffentliche Mitwirkung durchlaufen. Die Eingaben wurden − wie in der AZ zu lesen war − geprüft und flossen in den Entwurf ein. Als Abschluss der öffentlichen Mitwirkung lädt der Gemeinderat nun alle Schöftlerinnen und Schöftler herzlich zum direkten Dialog ein.

Die Veranstaltung findet statt am 5. September 2020 von 10 bis 12 Uhr in der Dreifachturnhalle.Die Zahl der Teilnehmenden ist auf Grund der Bedingungen unter Corona begrenzt. Bei einer sehr grossen Anzahl Anmeldungen findet deshalb die Veranstaltung ein zweites Mal statt, nachmittags von 13 bis 15 Uhr.

Aus organisatorischen Gründen bittet der Gemeinderat um eine Anmeldung per Mail an info@schoeftland.ch oder Telefon 062 739 12 22.

Worum geht es?

Der Betrieb der AVA wird für die nächsten Generationen gesichert.
Die Aargau Verkehr AG (AVA) betreibt bis heute mitten in der Gemeinde Schöftland umfangreiche Depot- und Werkstattanlagen. Nun ist sie auf einen neuen Standort angewiesen, um ihrem Bundesauftrag gerecht zu werden und die langfristig benötigten Kapazitätssteigerungen realisieren zu können. Umfangreiche, breit abgestützte Evaluationen haben gezeigt, dass sich der Standort am Rand der Hegmatte für den Bau der Depot- und Werkstattanlagen am besten eignet. Die vorgeschlagene Teiländerung Nutzungsplanung Mühleareal / Hegmatte basiert auf den Resultaten eines langen Prozesses in Zusammenarbeit der AVA, des Kantons Aargau und der Gemeinde Schöftland. Alle drei Partner erachten die vorgesehene Teiländerung der Nutzungsplanung als grosse Chance für die Gemeinde und die Region.

Die Industriebrache mitten im Dorf soll umgenutzt und entwickelt werden.
Der Gemeinde Schöftland bietet sich nach dem Wegzug der AVA aus dem Zentrum die Gelegenheit, die nicht mehr benötigten Infrastrukturbauten der Bahn und die ungenützten Getreidesilos in unmittelbarer Nähe von Schloss und Kirche abzubrechen und das Mühleareal neu zu entwickeln.

Der Flächenbezug in der Hegmatte wird mit einer Aufwertung verbunden.
An den Eingriff in der Hegmatte stellt die Gemeinde hohe ökologische Ansprüche. Von den 11 ha Fläche der Hegmatte benötigt die AVA für ihre Anlagen rund 2 ha. Zusätzlich wird rund 1 ha zum ökologischen Ausgleich als Naturschutzzone entlang der Suhre festgesetzt. Von dieser Naturschutzzone als Ergänzung zum Erholungsraum entlang der Suhre werden insbesondere auch die Schöftlerinnen und Schöftler profitieren.

Wie geht es weiter?
Im Anschluss an die Veranstaltung werden die Unterlagen für die öffentliche Auflage bereinigt, die im Herbst 2020 erfolgt. Im März 2021 wird an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung (gemäss Covid-19-Verordnung) die Teiländerung Nutzungsplanung zur Abstimmung gebracht. Vorgängig zur Teiländerung wird auch über die Initiativen abgestimmt. Im Anschluss an die ausserordentliche Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung soll die Einreichung zur Genehmigung an den Kanton erfolgen.

Am 1. Januar 2019 ist die Änderung des Waldgesetzes des Kantons Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 in Kraft getreten. Gemäss § 3 Abs. 3 AWaG erlässt der Kanton flächendeckend für den gesamten Kanton Aargau einen rechtsverbindlichen Waldgrenzenplan. Bestockungen ausserhalb des festgelegten Waldareals gelten nicht als Wald.