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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Buchs, Nordring, bei Ausfahrt von den Parzellen 601 und 1729
– Signal «Einfahrt verboten» (Signal 2.02)

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 1.10.2021 bis 1.11.2021 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

5033 Buchs, 14. September 2021
Der Gemeinderat