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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Gemeinderat Schmiedrued
Schmiedrued
Schweikhofstrasse, von Einmündung Kröschhofstrasse bis zur Verbindungsstrasse Resistrasse
– Verbot für Motorwagen und Motor-räder mit Zusatztext «ausgenommen Zubringerdienst und landwirtschaft-liche Fahrzeuge»

Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 13.3.2020 bis 14.4.2020 bei der verfügenden -Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Schmiedrued, 10. März 2020