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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat Kölliken, Postfach 89, 5742 Kölliken

Einfahrtregime Toscaniweg/Heuelweg

Signal «Einfahrt verboten»: Toscaniweg (Heuelweg) von der Schönenwerderstrasse aus.
Signal «Einfahrt verboten»: Toscaniweg (Abschnitt zwischen Heuelweg und Schönenwerderstrasse vom Wald herkommend)

Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 6.5.2022 bis 7.6.2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Kölliken