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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Gemeindeversammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird (§ 31 Gemeindegesetz, § 7 Abs. 2 Gemeindeordnung). Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei (§§ 62d und e Gesetz über die politischen Rechte).

Traktandenliste Gemeindeversammlung vom 22. November 2019
1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2019
2. Genehmigung Verpflichtungskredit über brutto Fr. 360’000.– für die Wasserzählerauswechslung
3. Genehmigung Budget 2020 mit einem unveränderten Steuerfuss von 115%
4. Zusicherung Gemeindebürgerrecht an
a) Shazimani Lora
b) Arifaj Rinesa
c) Bascelic Anela mit Tochter Anesa d) Deda Luan mit den Kindern Suela, Leona, Samuel und Luisa

Diese Beschlüsse, mit Ausnahme der Beschlüsse unter den Traktanden 4a bis 4d, unterstehen dem fakultativen Referendum.

Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2019

5745 Safenwil, 28. November 2019
Der Gemeinderat