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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Gemeindeversammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung

sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird(§ 31 Gemeindegesetz,§ 7 Abs. 2 Gemeindeordnung). Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei (§§ 62d und e Gesetz über die politischen Rechte).

Traktandenliste Gemeindeversammlung vom 27. November 2020

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019

2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2019

3. Genehmigung Kreditabrechnungen
a) Kreditabrechnung Erstellung Liegenschaftsabwasserkataster
b) Kreditabrechnung Sanierung Striegelstrasse mit Werkleitungen, 2. Etappe

4. Genehmigung Rechnung 2019 der Einwohnergemeinde Safenwil

5. Verpflichtungskredit für die Sanierung des Primarschulhauses
a) Fr. 315’000.– für die Neugestaltung Korridore und Werkräume
b) Fr. 180’000.– für die Flachdach-sanierung

6. Genehmigung Budget 2021 mit einem unveränderten Steuerfuss von 115 %

7. Einbürgerungen

a) Hahnau Claudia
b) Shazimani Dreni
c) Mustafic Semsudin und Ermina mit ihren Kindern Lajla und Daris
d) Rinaldi William Gaetano Luigi

Diese Beschlüsse, mit Ausnahme der Beschlüsse unter den Traktanden 7a bis 7d, unterstehen dem fakultativen Referendum.

Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2021

5745 Safenwil, 27. November 2020
Der Gemeinderat