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Gestützt auf §26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und §15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom18. Juni 2021 veröffentlicht. Es wurdennachfolgende Beschlüsse positiv gefasst:

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2020
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2020
  3. Genehmigung der Rechnung 2020
  4. Genehmigung Nutzungsplanung «Längetel»
  5. Kreditantrag von CHF 84’510.00 für die Sanierung der ESMRL-Technik der ARA Schöftland
  6. Kreditantrag von CHF 136’000.00 für die Erneuerung Wasserleitung «AmBach»
  7. Kreditantrag von CHF 53’000.00 für die Sanierung des Kanals Enzigrabenbach
  8. Zukünftige Übernahme des jährlichen Sockelbeitrages an den Forstbetrieb Suhrental Ruedertal von CHF 16’972.00 ab 2022
  9. Kreditabrechnung Sanierung FlachdachSchulhausanbau undAussenisolationZwischenbau Schulhausanbau (Kreditantrag vom23. November 2018)
  10. Kreditabrechnung Wasserversorgungserweiterung Hausmatte (Kreditantrag vom 27. November 2015)
  11. Kreditabrechnung Pforte Arbeitsmarkt; Verlängerung des Projektes um vier weitere Jahre (Kreditantrag vom 13. Juni 2014; Beitrag Pforte Arbeitsmarkt CHF 15’300.00 und Beitrag an arbeitsmarktlicheMassnahmen CHF 12’000.00)


Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2020
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2020
  3. Genehmigung der Rechnung 2020
  4. Beitritt zum Forstbetrieb Suhrental Ruedertal und Auflösung Forstbetrieb Leerau-Rued

Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von ¹⁄10 der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten kostenlos bezogen werden. Vor Beginnder Unterschriftensammlung kann die Listebei derGemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Bei Zustandekommen des Referendums ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen.

Ablauf der Referendumsfrist: 26. Juli 2021

Schlossrued, 21. Juni 2021
Der Gemeinderat