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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.

Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022

  1. Protokoll; Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2021; Genehmigung
  3. Jahresrechnung 2021; Genehmigung
  4. Kreditabrechnungen
    4.1. Kanalisationssanierungen 2017– 2021; Genehmigung
    4.2. Strassensanierungen 2017–2021; Genehmigung
  5. Stellenplan; Rückweisung

Den Traktanden 1–4 wurde die Zustimmung erteilt. Das Traktandum 5 wurde zurückgewiesen.

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2022

  1. «Ad hoc»-Wahl Stimmenzähler; Genehmigung
  2. Protokoll; Genehmigung
  3. Rechenschaftsbericht 2021; Genehmigung
  4. Jahresrechnung 2021; Genehmigung
  5. Einbürgerungen
    5.1. Fetscher, Andreas Max; Genehmigung
    5.2. Lindegger, Daniel Remo; Genehmigung
    5.3. Lindegger, MartinMichael; Genehmigung

Sämtlichen Traktanden wurde die Zustimmung erteilt.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung, mit Ausnahme der Einbürgerungen, unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangt werden. Wer gegen einen Beschluss das Referendum ergreifen will, kann auf der Gemeindekanzlei eine Musterunterschriftenliste unentgeltlich beziehen. Die Gemeindekanzlei ist auch bereit, vor Beginn der Unterschriftensammlung den Wortlaut des Begehrens zu kontrollieren.

Die Beschlüsse über die Einbürgerungen sind definitiv und unterstehen nicht dem Referendum.

Ablauf Referendumsfrist: 18. Juli 2022

Gränichen, 16. Juni 2022
Der Gemeinderat