Anhörung gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat eine Kreditvorlage für die Neugestaltung der Kantonsstrassen K 242 / K 210 Buchser/ Suhrer/ Tramstrasse in Aarau, Buchs und Suhr zu unterbreiten. Der Kreditbeschluss des Grossen Rats unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau ist daher vor dem Beschluss eine Anhörung durchzuführen.
Der Regierungsrat hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit der Durchführung der Anhörung beauftragt. Alle Interessierten können zur Kreditvorlage Stellung nehmen. Die Unterlagen zur Anhörung sind ab 8. Mai 2020 auf der Homepage des Kantons Aargau (www.ag.ch/vernehmlassungen) verfügbar.
Stellungnahmen sind bis 7. August 2020 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt einzureichen. Für die Stellungnahmen steht ein Fragebogen zur Verfügung. Die Stellungnahme kann in Papierform oder vorzugsweise elektronisch erfolgen.
Per Post an: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Markus Kissling, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, oder per EMail an: tiefbau@ag.ch.
Aarau, 7. Mai 2020
Departement Bau, Verkehr und Umwelt