Benkenstrasse: Keine generelle Senkung der Geschwindigkeit – Kurven werden punktuell angepasst
Die Benkenstrasse (K487) im Abschnitt zwischen Küttigen und Wölflinswil wird von Fahrzeuglenkenden gerne als Juraübergang benutzt. Insbesondere ist diese Strecke für die Freizeitnutzung mit Motorrädern bekannt. Zunehmend werden dabei die durch die Fahrzeuge entstehenden Motorengeräusche als störend empfunden. Mit einer Petition haben Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Küttigen gefordert, die heute geltende Geschwindigkeit an der Benkenstrasse im Ausserorts aus Gründen der Verkehrssicherheit und der zunehmenden Lärmbelastung von 80 km/h auf 60 km/h herabzusetzen.
Verkehrsgutachten untersucht Benkenstrasse
Nach Rücksprache mit den Gemeinderäten Küttigen, Oberhof und Wölflinswil sowie gestützt auf eine Petition von Einwohnerinnen und Einwohnern von Küttigen, hat die Abteilung Tiefbau ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Kai Schnetzler, Leiter Sektion Verkehrssicherheit, erklärt: „Das Gutachten untersuchte die Benkenstrasse auf Optimierungen und daraufhin, ob allenfalls die Höchstgeschwindigkeit rechtlich heruntergesetzt werden kann. Mit dem Verkehrsgutachten wurden auch die Unfälle untersucht. So wurden beispielsweise alle Kurven genauer unter die Lupe genommen.»
Ergebnisse und weiteres Vorgehen
Die drei Gemeinden Küttigen, Oberhof und Wölflinswil wurden über die Untersuchungen und das Gutachten an der Benkenstrasse informiert. Gemeinsam wurden die Ergebnisse besprochen. Zusätzliche Hinweise und Rückmeldungen zum Gutachten konnten so in die weitere Bearbeitung aufgenommen werden.
Im Zusammenhang mit der Untersuchung wurden an mehreren Stellen Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt. „Die Geräte zeigen, dass die Mehrheit der Fahrzeuglenkenden die gefahrene Geschwindigkeit dem Erscheinungsbild und den Strassenverhältnissen anpasst,“ sagt Kai Schnetzler. „Einzelne Fahrzeuglenkende haben jedoch die zulässigen Geschwindigkeiten deutlich überschritten. Das erstellte Gutachten hält deshalb fest, dass eine generelle Geschwindigkeitsreduktion kein geeignetes Mittel zur Reduktion der maximal gefahrenen Geschwindigkeit darstellt und damit rechtlich nicht zulässig ist.
Erkennbarkeit der Kurven verbessern
Im Verkehrsgutachten wurden vor allem die Unfälle in den Kurvenbereichen als kritisch erachtet. Die Untersuchung empfiehlt deshalb, die Erkennbarkeit einiger Kurven zu verbessern. Explizit wird für die unfallauffällige Kurve «Schofmättli» auf dem Gemeindegebiet von Oberhof eine Temporeduktion als Versuch vorgeschlagen. Die möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Situation werden nun abschliessend geprüft und umgesetzt. AG