Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. September 2020 wie folgt veröffentlicht:
Einwohnergemeinde
- Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019
- Genehmigung Kreditabrechnungen auf der Grundlage der folgenden Kreditbeschlüsse:
– Ersatz der Wasserleitung Bläien-Liebegg
– Einführungsleistungen im Zusammenhang mit der EDV-Erneuerung in der Gemeindeverwaltung - Genehmigung der Jahresrechnung 2019
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2019
- Genehmigung des Verpflichtungskredits von brutto Fr. 102’410.00 für den Ersatz der alten Elektrizitätsleitungen am Hohlbrunnacherweg und der Sattenthalstrasse
- Zustimmung zur Kündigung des Dienstleistungsvertrags mit der Publis Public Info Service AG, Lenzburg per 31. Dezember 2020
- Zustimmung zum Beitritt zur e-sy AG, Aarau, und Zeichnen von Aktien zum Betrag von insgesamt Fr. 9780.–
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an folgende Personen:
– Kuchta Magdalena, geb. 1968
– Shala Besarta, geb. 1992, mit den Kindern Shala Amelia, geb. 2017, und Ajan, geb. 2019 – Kindbeiter Lorette, geb. 2008
– Kindbeiter Margot, geb. 2006
Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019
- Genehmigung der Jahresrechnung 2019
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2019
- Genehmigung des neuen Reglements über die Benützung der Waldhütte Bampfmatte
Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum mit Ausnahme der Einbürgerungen (Traktandum 8 EWG). Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden (§ 31 Gemeindegesetz; Ziff. 4 Gemeindeordnung).
Unterschriftenlisten (Referendumsbegehren) können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 6. Oktober 2020