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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. September 2020 wie folgt veröffentlicht:

Einwohnergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019
  2. Genehmigung Kreditabrechnungen auf der Grundlage der folgenden Kreditbeschlüsse:
    – Ersatz der Wasserleitung Bläien-Liebegg
    – Einführungsleistungen im Zusammenhang mit der EDV-Erneuerung in der Gemeindeverwaltung
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2019
  4. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2019
  5. Genehmigung des Verpflichtungskredits von brutto Fr. 102’410.00 für den Ersatz der alten Elektrizitätsleitungen am Hohlbrunnacherweg und der Sattenthalstrasse
  6. Zustimmung zur Kündigung des Dienstleistungsvertrags mit der Publis Public Info Service AG, Lenzburg per 31. Dezember 2020
  7. Zustimmung zum Beitritt zur e-sy AG, Aarau, und Zeichnen von Aktien zum Betrag von insgesamt Fr. 9780.–
  8. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an folgende Personen:
    – Kuchta Magdalena, geb. 1968
    – Shala Besarta, geb. 1992, mit den Kindern Shala Amelia, geb. 2017, und Ajan, geb. 2019 – Kindbeiter Lorette, geb. 2008
    – Kindbeiter Margot, geb. 2006

Ortsbürgergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2019
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2019
  4. Genehmigung des neuen Reglements über die Benützung der Waldhütte Bampfmatte

Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum mit Ausnahme der Einbürgerungen (Traktandum 8 EWG). Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden (§ 31 Gemeindegesetz; Ziff. 4 Gemeindeordnung).

Unterschriftenlisten (Referendumsbegehren) können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Oktober 2020