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Blitzer

Kürzlich fuhr ich zu einem Bekannten in die Aarauer Goldern. An der Einfahrt zu einer der Quartierstrassen entdeckte ich dabei einen von Hand geschriebenen Zettel. Wohl mit einem Klebstreifen am Kandelaber befestigt, stand darauf in Grossbuchstaben «ACHTUNG RADAR». Vor einem Blitzer zu warnen ist zwar verboten, aber ich dachte mir: Wie nett, da will mir jemand beim Geldsparen helfen. Mein Blick glitt demnach über die linke Strassenseite, via Tacho zum rechten Strassenrand und wieder zurück, doch auch in den Rückspiegeln war kein Blitzer zu sehen. Ich erreichte mein Ziel am Ende des Weges im Schneckentempo, ohne einen Blitzer entdeckt zu haben.

Ich berichtete meinem Bekannten von diesem Erlebnis, wodurch wir auf die kürzlich zustande gekommene Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!» kamen. Die Initianten wollen, dass es für fix installierte Blitzer eine Bewilligung braucht, und bevor man sie installiert, müssen zuerst andere Massnahmen ausprobiert werden, um dem Schnellfahren Einhalt zu gebieten. Ausserdem muss ein Schild auf die Abzocke, pardon, auf die Radarkontrolle hinweisen. Sprich: Der Kanton stellt Blitzkästen auf, warnt mit einem Schild davor und nimmt demnach kein Geld damit ein. An dieser Stelle von einem guten Geschäftsmodell zu sprechen, scheint mir offen gesagt etwas übertrieben.

Die Volksinitiative kam jedenfalls zu Stande und zu meiner persönlichen Überraschung legte der Regierungsrat noch einen drauf, indem er empfiehlt, die Initiative anzunehmen. Wir sprachen noch eine Weile darüber, ob man bei präziser Beschilderung mittels kreisförmiger Tafeln, in denen sich Zahlen befinden, nicht eher von Dummheit als von Abzocke sprechen müsste, wenn man zu schnell fährt, und verabschiedeten uns.

Erneut fuhr ich an einem von Hand geschriebenen Zettel vorbei. Wohl mit einem Klebstreifen am Kandelaber befestigt, stand darauf in Grossbuchstaben «ACHTUNG RADAR». Wie nett, dachte ich, da will mir jemand beim Geldsparen helfen. Mein Blick glitt erneut über die linke Strassenseite, via Tacho zum rechten Strassenrand und wieder zurück. Auch in den Rückspiegeln war kein Blitzer zu sehen, als ich im Schneckentempo fahrend merkte, dass allein der Zettel dazu führte, dass ich langsamer gefahren bin. Einen Blitzer brauchte es gar nicht. Und das Beste: Vor einem Blitzer zu warnen, der gar nicht dasteht, ist günstig und nicht einmal verboten*.

Remo Conoci, Redaktor

*Faktencheck Auskunft Medienstelle Kantonspolizei Aargau: «Wir konnten Ihre Frage bezüglich der Warnung vor einem Blitzer noch mit einem Spezialisten besprechen. Der Spezialist stimmte ebenfalls zu, dass er in diesem Fall kein strafbares Verhalten feststellen kann. Es ist nicht strafbar vor einer Kontrolle zu warnen, wenn keine stattfindet und ich dies weiss.»

Bild: RC


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