Bund erlaubt Öffnung aller Autowaschanlagen
Das sind gute Nachrichten für das Schweizer Autogewerbe. Seit vergangenem Montag sind sämtliche Autowaschanlagen in der Schweiz wieder in Betrieb.
Ursprünglich hatte der Bundesrat im Rahmen der Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus lediglich unbedienten Waschanlagen die Betriebsbewilligung per 27. April erteilt.
Bediente Waschstrassen und -portale hätten wie auch die Verkaufsflächen im Autogewerbe frühestens am 11. Mai öffnen dürfen.
Der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) bat den Bundesrat daraufhin in einem Schreiben, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Eine Unterscheidung in bediente und unbediente Waschanlagen sei nicht nachvollziehbar und auch kaum praktikabel.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat dem AGVS nun mitgeteilt, dass sämtliche Autowaschanlagen am 27. April wieder öffnen dürfen. «Betrieben werden dürfen alle Arten von Autowaschanlagen, bei denen die Kunden entweder im Fahrzeug sitzen bleiben oder zumindest keinen direkten Kontakt zum Personal haben», präzisiert das BAG.
Die Regelung gilt für Personenwagen und Nutzfahrzeuge. Weiter unbefriedigend ist die Situation bei den Showrooms. Auch hier fordern die Schweizer Garagisten eine zügigere Lockerung. Das Schweizer Autogewerbe muss mit dem faktischen Stopp des Fahrzeugverkaufs erhebliche wirtschaftliche Einbussen hinnehmen.