Bundesgericht stoppt Eniwa-Kraftwerksprojekt
Das geplante Kraftwerksprojekt der Eniwa in Aarau gerät weiter ins Stocken. Wie der Verein «Rettet den Mitteldamm» mitteilt, hat das Bundesgericht die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen den geplanten Abriss des Mitteldamms und die Neugestaltung des Kraftwerks als rechtmässig anerkannt. Damit wird der Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts aufgehoben, das die Einsprüche der Aarauer zuvor aus formalen Gründen abgelehnt hatte.
Das Bundesgericht kritisiert die enge Sichtweise des Solothurner Gerichts, das die Beschwerdebefugnis mit der Begründung verweigerte, dass die Betroffenen nicht in unmittelbarer Nähe des betroffenen Projekts im Kanton Solothurn wohnten. Laut Bundesgericht ist jedoch eine Gesamtbetrachtung des Projekts erforderlich, da der Mitteldamm als zentrales Element über die Kantonsgrenzen hinweg eine funktionale Einheit bildet.
Im Zentrum des Konflikts steht der geplante Abriss des Mitteldamms und der Neubau der Kraftwerksanlage zur Steigerung der Stromproduktion. Doch die historische Bedeutung der Anlage, die als industriegeschichtliches Zeitzeugnis unter Schutz steht, sorgt für Widerstand bei Anwohnern und Denkmalschützern.
Bereits im Oktober 2024 hatte das Verwaltungsgericht Aargau die Projektplanung der Eniwa getadelt und umfassende Nachbesserungen verlangt. Das Bundesgerichtsurteil führt nun dazu, dass auch im Kanton Solothurn der Bewilligungsprozess neu gestartet werden muss.
Eniwa-CEO Hans-Kaspar Scherrer sagte in der «Aargauer Zeitung», dass das Unternehmen an den geforderten Ergänzungen arbeite und die Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils prüfe. RAN