Das KUK soll teurer werden
Am kommenden Montag findet die nächste Sitzung im Einwohnerrat statt. Der Baukredit für den Neubau des Pflegeheims Herosé steht auf dem Programm, der Stadtteil Rohr soll im Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen eingebunden werden und für das Kultur- und Kongresshaus (KUK) soll ein neues Nutzungs- und Gebührenreglement gelten.
«Mit den aktuellen Gebühren kann das Defizit der laufenden Rechnung des KUK nicht reduziert werden», heisst es in der Botschaft an den Einwohnerrat zum Nutzungs- und Gebührenreglement für das Kultur- und Kongresshaus Aarau. Der Stadtrat hat deshalb geprüft, wie zusätzliche Einnahmen generiert werden können. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Totalrevision der Reglemente sinnvoll wäre. Das bisherige Reglement über die Gebühren stammt vom 23. September 2002, die letzen Änderungen wurden vor sechs Jahren vorgenommen. Dem Einwohnerrat liegt nun der Entwurf für ein neues Reglement vor.
Am geltenden System mit Grundleistungspaketen und Zusatzleistungen soll weiterhin festgehalten werden. Ebenfalls wird bei den Nutzerinnen und Nutzern weiterhin unterschieden, ob es sich um einen kommerziellen Anlass oder um einen kulturellen Anlass handelt. Die Gebühren für den Bereich Kultur sind im Entwurf zum neuen Gebührenreglement noch immer tiefer als die Gebühren für den Bereich Kommerz. Aber Fakt ist, die Preise steigen. Ein Kulturveranstalter zahlte beispielsweise für das Mieten von Saal 1, dem grössten Saal, je nach Infrastruktur (Basispaket ohne Bestuhlung bis Vortragspaket mit allen Einrichtungen) zwischen 550 und 1750 Franken. Nach Reglementsentwurf soll auf 750 bis 2300 Franken erhöht werden. Ein kommerzieller Anlass kostete bisher zwischen 1200 und 2500 Franken, neu zwischen 1300 und 3000 Franken. «Durch eine massvolle Erhöhung der Gebühren für die Grundleistungspakete in den beiden Kategorien Kultur und Kommerz kann eine Reduktion des Nettoaufwands und damit des jährlichen Betriebsdefizits des KUK erreicht werden», heisst es in der Botschaft. Der geschätzte Mehrertrag beträgt 50’000 Franken. Mit den angepassten Gebührenansätzen liege das KUK noch immer im Mittelfeld vergleichbarer Veranstaltungshäuser.
Keine kostenlose Nutzungen mehr für Proberäume
Für Aarauer Nutzerinnen und Nutzer sollen – wie bisher – die gleichen Gebührenansätze wie auswärtige Nutzerinnen und Nutzer gelten. Zukünftig soll es aber keine kostenlose Nutzung von Proberäumen im KUK mehr geben. Davon haben bisher der Frauenchor Aarau, der Stadtsängerverein Aarau und der Orchesterverein Aarau profitiert.
Es ist vorgesehen, dass das Reglement auf den 1. Juli in Kraft tritt. Bereits abgeschlossene Nutzungsverträge für Veranstaltungen im Jahr 2022 laufen noch nach bisherigen Bestimmungen.
Umsatzabgabe für Catering
Eine Umfrage bei den drei Stamm-Caterern des KUK ergab, dass eine Umsatzabgabe an das Veranstaltungshaus im Rahmen von 8 bis 10 Prozent üblich ist. Der Stadtrat schlägt nun vor, dass auf jedes Catering eine Umsatzabgabe von 7 Prozent zu entrichten ist. «Die Einführung dieser Catering-Umsatzabgabe wird voraussichtlich einen Ertrag von bis zu 100’000 Franken pro Jahr einbringen und damit erheblich zum Abbau des jährlichen Betriebsdefizits des KUK beitragen können», heisst es in der Botschaft an den Einwohnerrat.
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