- Genehmigung Protokoll vom 10. März 2021
- Genehmigung der Rechnung 2020
Der Beschluss Ziff. 2 untersteht gemäss § 8 der Satzungen der Kreisschule Safenwil- Walterswil dem fakultativen Referendum. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens von je 10% der Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird.
Unterschriftenlisten können auf der Gemeindekanzlei Safenwil unentgeltlich bezogen werden.
Referendumsbegehren sind bei der Gemeindekanzlei, 5745 Safenwil, einzureichen.
Ablauf der Referendumsfrist: 8. Juli 2021
Kreisschulrat Safenwil-Walterswil