Einschulungsklassen werden vorerst wieder eingeführt
Vor rund einem Jahr hat die Kreisschulpflege Aarau-Buchs auf Antrag aller Primarschulleitungen die Einschulungsklassen aufgehoben. Nach einem Entscheid des kantonalen Departements Volkswirtschaft und Inneres muss das Angebot geführt werden, weil es namentlich im Zweckartikel der Satzungen genannt ist.
«Die Kreisschule Aarau-Buchs ist eine integrative Schule, in der möglichst alle Schülerinnen und Schüler in Regelklassen unterrichtet werden.» Aufgrund dieses Grundsatzes in den strategischen Leitsätzen der Kreisschule Aarau-Buchs, der rückläufigen Schülerzahlen in Einschulungsklassen und eines entsprechenden Antrags der Geschäfts- und Schulleitung hat die Kreisschulpflege das Angebot der Einschulungsklasse aufgehoben. Die Kinder werden in der Regelklasse unterrichtet. Die Klassenlehrperson und heilpädagogische Förderlehrpersonen begleiten Kinder mit erhöhtem Förderbedarf situativ.
Hätte nicht aufgehoben werden dürfen
Gegen diese Aufhebung des Angebots wurde am 20. März 2020 bei der Gemeindeabteilung des DVI eine Beschwerde eingereicht. Seit dem 3. November 2020 liegt der Entscheid des Kantons vor. Das Angebot hätte aufgrund einer Formulierung im Zweckartikel der Satzungen nicht aufgehoben werden dürfen. Namentlich erwähnte Angebote im Zweckartikel sind als solche zu führen.
Die Kreisschulpflege begrüsst diese -juristische Klärung und nimmt den Entscheid des DVI an. Die Einschulungsklasse soll per Schuljahr 2021/ 22 wieder in das schulische Angebot aufgenommen werden. Aktuell erhebt die Schule den Bedarf bei Kindern des zweiten Kindergartenjahrs und der ersten Klasse Primarschule. Voraussichtlich wird die Einschulungsklasse im Schulhaus Schachen in Aarau sowie eine allfällige zweite Klasse im Perimeter Buchs geführt.
Kreisschule strebt Anpassung der Satzungen an
Es ist für eine Schule wichtig, ihre Angebote bedarfsgerecht ausrichten zu können. Gerade im Förderbereich sollen die schulischen Angebote auf den situativen Bedarf der Kinder angepasst werden können. Dabei gilt es, nebst der rechtlichen Verpflichtung, vor allem auch pädagogische und organisatorische Gründe für oder gegen die Führung eines schulischen Angebots zu berücksichtigen.
Die Schule braucht dafür einen gewissen Handlungsspielraum. Aus diesem Grund wird die Kreisschulpflege den Prozess zur Anpassung des Zweckartikels in den Satzungen lancieren. Spezialklassen, wie die Einschulungsklasse, unterliegen einem volatilen Bedarf und sollen nicht länger namentlich im Zweckartikel erwähnt sein. Die Kreisschulpflege wird einen entsprechenden Antrag ausarbeiten. Über Satzungsänderungen entscheiden die Einwohnerräte von Aarau und Buchs abschliessend.