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Die von der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie sind unter www. kirchleerau.ch und im Anschlagkasten ersichtlich. Ebenfalls können Sie die ausführliche Publikation auf der Gemeindeverwaltung beziehen.

Die Referendumsfrist läuft bis am 30. Dezember 2019.