Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren.
Am Sonntag, 27. September 2020 findet die Ersatzwahl
- eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen als Ersatzmitglied des Wahlbüros erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise dem Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 1 und 2 GPR).
8. Juni 2020
Der Gemeinderat