Für den zweiten, frei werdenden Sitz im Gemeinderat ging im ersten Wahlgang vom 9. Februar 2020 keine Kandidatur ein. Von den eingelangten 642 Stimmen waren 237 leer und 47 ungültig. Vereinzelt gültige Stimmen gingen 110 ein.
Kommen im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zu Stande kommt, ist ein 2. Wahlgang durchzuführen. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 19. Februar 2020, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
11. Februar 2020
Wahlbüro Teufenthal