Nach Ablauf der Nachnominationsfrist für die Ersatzwahl für ein Mitglied des Wahlbüros (Stimmenzähler-Ersatz) für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wird folgender angemeldeter Kandidat, gestützt auf § 30 a GPR, als in stillerWahl gewählt erklärt:
– Müller Gotthold, 1951, von Schlossrued AG, Höfli 127
Es findet somit am15.Mai 2022 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden gemäss § 66 des Gesetzes über die politischen Rechte sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, zu richten.
Wahlbüro