Öffentliche Auflage der Bauabrechnung
Die Bauabrechnung «Schneidergasse» wird gestützt auf §§ 34 und 35 Baugesetz (BauG) und das Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Gemeinde Kölliken vom November 2008, in der Zeit vom
22. November bis 23. Dezember 2019
öffentlich aufgelegt.
Die Bauabrechnung kann in dieser Zeit während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Bauverwaltung, Gemeindehaus, 1. Stock, eingesehen werden.
Einwendungen gegen die Bauabrechnung sind während der nicht erstreckbaren Auflagefrist (Datum des Poststempels), schriftlich an den Gemeinderat, 5742 Kölliken, zu richten. Die Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Kölliken