DieGemeinde Gränichenbeabsichtigt, die Urnengräber imSchildB, Grabreihen3bis 5 aus den Jahren 1992 bis 1996, die Urnengräber an der alten Urnenwand, Platten6bis 11 aus denJahren1990bis 1995, und die Sarggräber im Schild E, Grabreihen5bis8aus denJahren1991–1997, abzuräumen.
Gestützt auf Art. 23des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Gränichen, wird den Angehörigen Gelegenheit gegeben, bis zum 15. Februar 2022 Grabdenkmäler oder Bepflanzungen zu entfernen. Nach diesemDatumgehen Eigentum und Verfügungsrecht ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde über.
Für weitere Auskünfte steht Marion Andrey, Gemeindegärtnerin (Tel. 079 889 42 65) gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Gränichen