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Beschlüsse des Einwohnerrates

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Der Vorstand der Zivilschutzorganisation aargauSüd hat an seiner Sitzung vom 8. Juni 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

Dem fakultativen Referendum unterstehender Beschluss:
– Genehmigung Budget 2023

Abschliessend gefasster Beschluss:
– Genehmigung Protokoll vom 13. April 2022

Gemäss § 8 der Satzungen der Zivilschutzorganisation aargauSüd unterliegen Budget und Rechnungen, Verpflich- tungskredite, Erlass und Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 77a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) werden die entsprechenden Beschlüsse der Volksabstimmung unterbreitet, wenn dies 5% beziehungsweise 1500 Stimmberechtigte oder die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen.

Teufenthal, 30. August 2022
Vorstand ZSO aargauSüd

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Den Miteigentümergemeinschaften Schnepfwinkelstrasse 1a–1c und Striegelstrasse 33a–33f, 5745 Safenwil, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:

Jedes unberechtigte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Parzelle 775 wird richterlich verboten. Ausgenommen sind berechtigte Besucher der Liegenschaften Schnepfwinkelstrasse 1a–1c und Striegelstrasse 33a–33f.

Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Zofingen, 21. Februar 2022
Der Gerichtspräsident

Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden.

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Der Grundeigentümerin Espace Real Estate AG, 4501 Solothurn, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:

«Jedes unbewilligte Betreten und Befahren des Grundstücks GB Safenwil, Grundbuch-Nr. 648, Striegelstrasse 8 und 10 sowie das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art darauf ist richterlich verboten.
Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Zofingen, 31. März 2022
Der Gerichtspräsident»

Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf demGrundstück beimGericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beimGericht Klage erhoben werden.

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Aarau, Kantonsstrasse K 110 (Rohrerstrasse); Belagssanierung Sperrung und Umleitung für Deckbelagsarbeiten

Für den Einbau des Deckbelages wird die Kantonsstrasse K 110 (Rohrerstrasse) zwischen dem Kreuzplatz und der Ein- und Ausfahrt der N1R (T5)
vom Sonntag, 19. Juni 2022, 3.00 Uhr, bis Montag, 20. Juni 2022, 5.00 Uhr
für jeglichen Motorfahrzeugverkehr gesperrt. Es besteht eine signalisierte Umleitung. Für den Zweiradverkehr sowie für Fussgängerinnen und Fussgänger ist der Rad-/Gehweg jederzeit benutzbar.

Die Sperrung der Kantonsstrasse K 110 bringt für alle Verkehrsteilnehmenden Vorteile: Einerseits kann das Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Deckbelag innert kurzer Zeit mit einer hohen Qualität einbauen lassen, andererseits profitieren die Strassenbenutzerinnen und -benutzer von einer minimalen Behinderungszeit.

Die Deckbelagsarbeiten erfordern trockenes und warmes Wetter. Bei schlechter Witterung verschiebt sich die Strassensperrung um eine Woche auf den Sonntag, 26. Juni, 3.00 Uhr, bis Montag, 27. Juni, 5.00 Uhr.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt bittet die Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und dankt für das Verständnis.

Aarau, 14. Juni 2022
Der Kantonsingenieur

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Gesuch um Verleihung der Konzession und Projektgenehmigung mit Umweltverträglichkeitsbericht und Rodungsgesuch der SBB AG Infrastruktur, Energie für die NutzungderWasserkraft der Aare im KraftwerkRupperswil-Auenstein; Gemeinden Aarau, Auenstein, Biberstein, Küttigen, Möriken-Wildegg, Rupperswil

Das Konzessions- und Projektgenehmigungsgesuch mit Umweltverträglichkeitsbericht, der Landerwerbs-/ Landumnutzungsplan und weitere Unterlagen sowie das Rodungsgesuch der SBB AG Infrastruktur, Energie liegen gemäss Art. 21 und Art. 60 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG) und gemäss §28 des aargauischen Wassernutzungsgesetzes (WnG) während30Tagen, vom 7. März bis 5. April 2022 öffentlich auf und sind während den Öffnungszeiten bei den folgenden Stellen einsehbar:

– Gemeindeverwaltungen: Aarau (Stadtbüro, Städtisches Rathaus), Auenstein, Biberstein, Küttigen, Möriken-Wildegg und Rupperswil
– Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22 (Buchenhof), Turm E, 1. Stock, 5001 Aarau

Einsprachen gegen das Projekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft undGewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen. Sie müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten.

Bei kollektiven Einsprachen oder inhaltlich gleichen Einzeleinsprachen ist in der Einsprache ein gemeinsamer Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin anzugeben. Andernfalls behält sich die Instruktionsbehörde vor, eine solche Person zu benennen und dies auf dem Weg der Publikation im Amtsblatt des Kantons bekannt zu geben oder die Zustellung durch Publikation zu ersetzen (§ 15 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes).

Mit der Erteilung der Projektgenehmigung kann das Enteignungsrecht für die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Bauten und Anlagen eingeräumt werden (Enteignungstitel; § 26 Abs.3desWassernutzungsgesetzes; §132 Abs. 2–4 des Baugesetzes). Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der Rechtewird in einemspäteren Verfahrenentschieden (§151 desBaugesetzes). Anträge, die bereits jetzt mit Einsprache gegen das Projekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 des Baugesetzes).

Aarau, 3. März 2022
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer

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K 242, Tramstrasse, innerorts Teilstrecke Rampe Rad-/Gehweg (Parzelle 1364) bis Rampe Rad-/ Gehweg (Parzelle 1576)

  • Busfahrbahn Teilstrecke Rampe Rad-/Gehweg (Parzelle 1576) bis vor Grenze Aarau
  • Busfahrbahn, mit Zusatztafeln «Piktogramm Fahrrad und Motorfahrrad» und «gestattet»

Ersetzt Amtsblattausschreibung vom 21. 8.2020 Teilstrecke Rampe Rad-/Gehweg (Parzelle 1364) bis vor Grenze Aarau – Busfahrbahn Hinweis: Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung( en) sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 11. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022, bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Aarau, 3. Dezember 2021
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau
Unterabteilung Verkehrsmanagemen
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau

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K 242, Tramstrasse, innerorts Parzelle 1364 bis Parzelle 1576

  • Fussweg, mit Zusatztafeln «Piktogramm Fahrrad» und «gestattet»

Ersetzt Amtsblattausschreibung vom 21. 8.2020, Parzelle 1364 bis Parzelle 691

  • Fussweg mit Zusatztafeln «Piktogramm Fahrrad» und «gestattet»

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung( en) sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 11. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022, bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Aarau, 3. Dezember 2021
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau

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Die zwei Projekte mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des kantonalen Baugesetzes während 30 Tagen vom 22. November bis 21. Dezember 2021 in der Bauverwaltung Buchs, während der Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht auf.

Einsprachen gegen das Projekt können während der Auflagefrist schriftlich begründet und im Doppel dem Gemeinderat Buchs zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, eingereicht werden.

Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Landschaft und Gewässer

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Das Projekt und das dafür erforderliche Rodungsgesuch mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des kantonalen Baugesetzes und § 14 Verordnung zum kantonalen Waldgesetz während 30 Tagen vom 22. November bis 21. Dezember 2021 im Rathaus, während der Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht auf.

Einsprachen gegen das Projekt können während der Auflagefrist schriftlich begründet und im Doppel dem Stadtrat Aarau zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, eingereicht werden. Einsprachen gegen das Rodungsgesuch können zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald, eingereicht werden. Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Landschaft und Gewässer