Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden folgende Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2022 veröffentlicht:
- Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2022
- Entschädigung Gemeinwirtschaftliche Leistungen an den Forstbetrieb
- Verpflichtungskredit von CHF 76’000 (Anteil Bottenwil) an die ARA Kölliken für das Bauprojekt Ersatz Gebläse, Blockheizkraftwerk, Fällmitteldosierung und Steuerung
- Verpflichtungskredit von CHF 56’000 für die Umrüstung der Leuchtmittel der Strassenbeleuchtung auf LED
- Budget 2023 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 119 %
- Genehmigung Kreditabrechnungen
a) Renovation Gemeindeverwaltung
b) Investitionsbeitrag Sanierung Weiermattstrasse K316
Alle vorerwähnten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 19. Dezember 2022
Bottenwil, 14. November 2022
Der Gemeinderat
Bauherr: Baumann Tobias, Vorstattstrasse 33, 4814 Bottenwil
Bauobjekt: Photovoltaikanlage auf Scheunendach
Bauplatz: Vorstattstrasse 33, Parzelle 481, Dorfzone
Bauherr: F. Jud Architektur AG, Mühlethalstrasse 79, 4800 Zofingen
Bauobjekt: Neubau Mehrfamilienhaus und Dreifamilienhaus
Bauplatz: Stäpflistrasse, Parzelle 400
Bauherr: Einwohnergemeinde Uerkheim
Bauobjekt: Neue Radwegbrücke über die Uerke, Parzellen 242 und 662 (Weiher bei Gemeindegrenze). Die Baubewilligung steht im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Hochwasserrückhalt Uerkheim.
Bauherr: Spielmann Christof, Bottenwil
Bauobjekt: Erhöhung Stützmauer, Winkelstrasse 240
Bauherr: Ruf Nicolas und Scherer Yvonne, Bottenwil
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch EWS-Wärmepumpe, neue PV-Anlage auf Dach, Geräteschuppen, Sonnhaldenweg 341
Bauherr: Kyburz Andreas und Cornelia, Bottenwil
Bauobjekt: Aussenstehende Wärmepumpe, Weiermattstrasse 4
Bauherr: Walter Michael, Bottenwil
Bauobjekt: Pergola mit Solareindeckung, Umbau Wohnhaus innen, Grabenstrasse 138
Gestützt auf 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
vom 20. Juni 2022 veröffentlicht.
- Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. November 2021
- Genehmigung Rechenschaftsbericht 2021
- Genehmigung Rechnungsabschluss 2021
- KreditabrechnungGesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
- Gemeindevertrag über die Führung einer Regionalen Musikschule Zofingen
Alle vorerwähnten Beschlüsse unterliegen demfakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 25. Juli 2022
Bottenwil, 20.6.2022
Der Gemeinderat
Bauherr: Ruf Nicolas und Scherer Yvonne, Sonnhaldenweg 341, 4814 Bottenwil
Bauobjekt: Heizungsersatz (neu Wärmepumpe) und Geräteschuppen
Bauplatz: Sonnhaldenweg 431, Parzelle 731
Bauherr: Spielmann Christof, Winkelstrasse 240, 4814 Bottenwil
Bauobjekt: Erhöhung Stützmauer
Bauplatz: Winkelstrasse 240, Parzelle 656
Gemeinderat
Absolutes Mehr 98 Stimmen
Gewählt ist: Martial Schweizer 189 Stimmen
Vereinzelt gültige Stimmen 6
Vizeammann Stimmen
Absolutes Mehr 99 Stimmen
Gewählt ist: Richard Riedweg 183 Stimmen
Vereinzelt gültige Stimmen 14
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt. Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.
Bottenwil, 15. Mai 2022
Wahlbüro Bottenwil
Bauherr: BG Einwohnergemeinde, Bottenwil
Bauobjekt: Ersatz Meteorwasserleitung / Drainageleitung, Umlegung Wasserleitung, Uerkenmatte
Bauherr: Zünd Nicole und Pascal, Bottenwil
Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Sandplattenstrasse
Bauherr: Niederberger Beat, Bottenwil
Bauobjekt: Abtrennung Wohnung / Einbau Bad im OG und WC im DG, Grabenstrasse 57
Bauherr: Gass Béatrice und Peter, Bottenwil
Bauobjekt: Pool und Fass-Sauna, Höhenweg 421
Bauherr: Ruckstuhl Judith und Silvan, Bottenwil
Bauobjekt: Aufstockung Anbau EFH, Panoramastrasse 295
Bauherr: Wilhelm Thomas, Neudorfstrasse 24, 4813 Uerkheim
Bauobjekt: Erdverlegte Jaucheleitung
Bauplatz: Neudorf/Siegel, Parzelle 182, 183, 189
Ersatzwahl Gemeinderat (1Mitglied) sowie Vizeammann vom 15. Mai 2022 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang
Für die vorstehend erwähnten Ersatzwahlen vom 15. Mai 2022 wurden folgende Kandidaten fristgerecht angemeldet:
Gemeinderat (1 Sitz)
– Schweizer Martial, 1982, parteilos, neu
Vizeammann
– Riedweg Richard, 1969, parteilos, neu
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet fürMitglieder des Gemeinderats sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeindewahlfähige Person als Kandidat für den Gemeinderat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Stimmen für den Vizeammann sind nur gültig, wenn diese bei demselben Wahlgang auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderats erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR) oder die Person bereits Mitglied des Gemeinderates ist.
4814 Bottenwil, 1. April 2022