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Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 24, 4052 Basel
Bauobjekt: Umbau bestehendeMobilfunkanlage
Bauplatz: Industriestrasse 1, Parzelle 1710
Zusatzgesuch: BVU

Bauherr: Inderbinen Thomas und Susanne, Chesletenrain 13, 5023 Biberstein
Bauobjekt: Neue Fassadengestaltung mit energetischer Sanierung
Bauplatz: Aarauerstrasse 9, Parzelle 805
Zusatzgesuch: BVU

Bauherr: Bregy Karl, Untere Torfeldstrasse 38, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Aussenaufstellung
Bauplatz: Untere Torfeldstrasse 38, Parzelle 2341

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Bauherr: Elmiger Stefanie und Rohr Nico, Staffeleggweg 1, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Aussenaufstellung
Bauplatz: Staffeleggweg 1, Parzelle 1541

Bauherr: Cartofont Buchs AG, Fabrikweg 10, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Abbruch Trafostation, Erweiterung Abstellplatz und Schiebetor, Gartensitzplatz, Erstellen von Kleinbauten (nachträgliches Baugesuch)
Bauplatz: Fabrikweg 10, Parzelle 1349

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Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 folgende Beschlüsse gefasst:

1.1 Genehmigung der revidierten Gemeindeordnung zuhanden der Urnenabstimmung.
1.2 Genehmigung des revidierten Geschäftsreglements des Einwohnerrats.

2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 840’000.–, inkl. Mehrwertsteuer (Kostenstand September 2021), zulasten der Investitionsrechnung für die Strassenerneuerung inkl. öffentliche Beleuchtung des Gässliacher- und Spittelacherwegs, die Sanierung der Kanalisationsleitungen und die Erneuerung der Wasserleitungen.

3. Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderats zur Motion von Dr. Urs Schweizer betreffend Alterszentrum Suhrhard und zum Postulat von Jasmin Blaser betreffend Alterswohnungen Suhrhard.

4. Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderats zum Postulat von Thomas Meier, SP, betreffend Standortbestimmung in Bezug auf eine Auflösung der Kreisschule Aarau-Buchs.

Die Beschlüsse Ziffern 1.2 und 2 unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss §5 der Gemeindeordnung.
Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten derGemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, beim Präsidenten des Einwohnerrats verlangt. Bei derGemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlauts des Begehrenseingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2022
Die Beschlüsse Ziffern 3 und 4 sind formeller Natur. Sie unterstehen weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum.
Der Beschluss Ziffer 1.1 unterliegt dem obligatorischen Referendum gemäss §4 lit. a der Gemeindeordnung. Der Gemeinderat legt das Abstimmungsdatum fest.

5033 Buchs, 14. Dezember 2021
Der Gemeinderat

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Die Büros der Gemeindeverwaltung sowie das Bauamt bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr, d. h. vom Freitag, 24. Dezember 2021 bis und mit Sonntag, 2. Januar 2022 geschlossen.

Für Todesfälle besteht beim Bestattungsamt ein Pikettdienst. Telefon 062 834 74 11 gibt Auskunft.

Kehricht- und Grünabfuhr über die Festtage
Über die Festtage findet jeweils am Donnerstag, 23. Dezember, 30. Dezember 2021 und 6. Januar 2022 die Kehrichtabfuhr statt. Die Grünabfuhr wird am Montag, 20. Dezember 2021 und 3. Januar 2022 durchgeführt.

Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis. Er wünscht der Bevölkerung frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.

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Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 6. Dezember 2021 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung des Protokolls vom 21. Juni 2021
2. Genehmigung des Budgets 2022
3. Offene Wiederwahl von
– Ursula Gysi, Büroangestellte, Hombergweg 5
– Martin Haberstich, techn. Kaufmann/ Projektleiter, Blumenweg 7
– Margrit Schär, kaufm. Angestellte/ Hausfrau, Hombergweg 2
als Mitglieder der Finanzkommission für die Amtsperiode 2022–2025
4. Offene Wahl bzw. Wiederwahl von
– Barbara Gurtner, Baumalerin/ Hausfrau, Lochmattweg 37, und
– Edith Werder, Familienfrau, Bühlstrasse 9
als Stimmenzählerinnen für die Amtsperiode 2022–2025

Die Beschlüsse Ziffer 1 und 2 stehen unter dem fakultativen Referendum gemäss § 30 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen von der Bekanntmachung an gerechnet verlangt. Bei der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2022. Die Wahlen Ziffer 3 und 4 sind formeller Natur. Ein Referendum ist ausgeschlossen.

5033 Buchs, 14. Dezember 2021
Der Gemeinderat

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Bauherr: Semeraro Steven und Nadine, Wolfswinkel 32, 8046 Zürich
Bauobjekt: Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Einfamilienhaus
Bauplatz: Bürlimattweg 8, Parzelle 1185

Veränderte Auflagefrist: 17.12.2021 – 24.01.2022

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Folgende Personen haben bei der Gemeinde Buchs AG ein Gesuch umordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Ternes, Christian (m), geb. 1985, seine EhefrauTernesgeb. Franke, Anna Sabina (w), geb. 1988, und ihre gemeinsamen Kinder Ternes, Linus (m), geb. 2017 und Ternes, Sophie (w), geb. 2018, alle deutsche Staatsangehörige, Rankacherstrasse 21b, 5033 Buchs

Jede Person kann innert 30 Tagenseit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Buchs, Mitteldorfstrasse 69, Postfach 95, 5033 Buchs, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

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K 242, Tramstrasse, innerorts Parzelle 1364 bis Parzelle 1576

  • Fussweg, mit Zusatztafeln «Piktogramm Fahrrad» und «gestattet»

Ersetzt Amtsblattausschreibung vom 21. 8.2020, Parzelle 1364 bis Parzelle 691

  • Fussweg mit Zusatztafeln «Piktogramm Fahrrad» und «gestattet»

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung( en) sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 11. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022, bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Aarau, 3. Dezember 2021
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau

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Projektauflage

  • Gemeinde: Buchs
  • Strecke: K242 Tramstrasse Suhr, Projektänderung

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss §95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 10. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022, in der Gemeindeverwaltung Buchs öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.

Die Gemeindeverwaltung ist vom 24. Dezember 2021 bis und mit 2. Januar 2022 geschlossen.

Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§152 BauG).

Aarau, 9. Dezember 2021

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau
Unterabteilung Realisierung
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau

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Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse des Einwohnerrats vom 21. Oktober 2021 in Rechtskraft erwachsen.

5033 Buchs, 30. November 2021
Der Gemeinderat

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Dienstag, 7. Dezember 2021, 19.00 Uhr, im Gemeindesaal

Traktanden

1. Inpflichtnahme von Eugenio Tura anstelle des zurückgetretenen Silvan Kaufmann
2. Revision der Gemeindeordnung (GO) und des Geschäftsreglements des Einwohnerrats (GRER)
3. Werkleitungs- und Strassenerneuerung Gässliacherweg und Spittelacherweg. Kreditbegehren.
4. Motion von Dr. Urs Schweizer, Einwohner von Buchs, betreffend «Alterszentrum Suhrhard» / Postulat von Jasmin Blaser, SVP Buchs, betreffend «Alterswohnungen Suhrhard». Bericht des Gemeinderats.
5. Postulat von Thomas Meier und Mitunterzeichnende betreffend Standortbestimmung in Bezug auf eine Auflösung der Kreisschule Aarau-Buchs. Bericht des Gemeinderats.
6. Postulat von Samuel Hasler, SVP, betreffend Analyse der Kreisschule Aarau-Buchs (wird vom Gemeinderat abgelehnt)
7. Eingänge
8. Verschiedenes –Orientierung über Legislaturziele Amtsperiode 2018/2021
9. Verabschiedungen
10. Schlusswort des Präsidenten

Im Anschluss an die Sitzung wird zum Abschluss der Legislaturperiode und zur Verabschiedung vonGemeinderat Walter Wyler und Vize-GemeindeammannHansruedi Werder ein Apéro offeriert. Coronabedingt wird für den Apéro im Inneren ein Zertifikat benötigt. Personen ohne Zertifikat haben die Möglichkeit, denApéro unter dem Vordach des Gemeindesaals zu geniessen.

Die Verhandlungen des Einwohnerrats sind öffentlich. Die Zuschauerzahl ist aufgrund der Corona-Pandemie beschränkt. Interessierte Personen müssen sich deshalb vor der Sitzung bei der Gemeindekanzlei, Tel. 062 8347410oder nicole.keusch@buchs-aargau.ch zur Teilnahme anmelden.

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Bauherr: GrossMathias und Camenisch Gross Ulrike, Zopfweg 33, 5033 Buchs
Bauherr: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Aussenaufstellung
Bauherr: Zopfweg 33, Parzelle 2388

Veränderte Auflagefrist: 26.11.2021 – 4.1.2022

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