Friedhof Kirchberg
Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1997, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2023 geräumt und entfernt werden.
Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 16. Dezember 2022 bei Herrn Kari Deiss, Leiter Werkhof, Telefon 079 475 45 64.
Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönlicheMitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.
Gemeinderäte Biberstein und Küttigen
Bauherr: Roth Dominik, Küttigen;
Bauobjekt: Sichtschutzwand aus Stahl, Weidholzliweg 15
Bauherr: Hartmann Kaspar, Küttigen
Bauobjekt: Umbau und Renovation Einfamilienhaus, Haselrainstrasse 34
Bauherr: Mathis Natascha und Amsler Johannes, Küttigen
Bauobjekt: Abbruch bestehende Garage und Neubau Doppelgarage, Hegiweg 15
Bauherr: Häfliger Berenice und Reis Cristiano, Küttigen
Bauobjekt: Ersatz Einfriedung, Gesamterneuerung Dach und Isolation Gebäudehülle, Bollweg 13
Bauherr: Baukonsortium Rombach c/o Gars GmbH, Hünenberg
Bauobjekt: Abbruch Bestand (Gebäude AGV Nr. 30 und 31) und Neubau Terrassenhaus mit 6 Wohneinheiten, Bifangstrasse 32 und 34
Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Friedhof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus den Jahren 1995 und 1996, deren Ruhezeit von25Jahrenabgelaufen ist, bis Ende Februar 2022geräumt und entfernt werden.
Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grabdenkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 17. Dezember 2021 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Telefon 079 201 80 64.
Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der Angehörigen entsteht.
Gemeinderäte Biberstein und Küttigen
Bauherr: Lustenberger John und Sommer Andrea, Rombach
Bauobjekt: Schwimmteich und Ersatz Stützmauer, Rotherdweg 18
Bauherr: Sokac Darko und Lehmann Sokac Susanne, Rombach
Bauobjekt: Luft/Wasser-Wärmepumpe und Klimagerät, Küttigerstrasse 6
Bauherr: Panfilo Neda und Armando, Rombach
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Haldenweg 19
Bauherr: Leuthardt Daniel, Rombach
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Baldismattweg 10A
Bauherr: Rothenbühler Zhimin, Küttigen
Bauobjekt: Photovoltaikanlage, am Bach 9
Bauherr: Comasol GmbH, Sattel
Bauobjekt: Projektänderungen an Fassaden beim Neubau Zweifamilienhaus, Hüslimattweg 4
Bauherr: Benz Simon und Rebekka, Küttigen
Bauobjekt: Um- und Anbau Einfamilienhaus, Gänsackerstrasse 8b
Bauherr: Veith Jürg und Edith, Rombach
Bauobjekt: Ölheizungsersatz durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Föhrenweg 4
Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Urdorf
Bauobjekt: Grabarbeiten für Werklöcher (Plattenschacht), Kirchbergstrasse
Bauherr: Eniwa AG, Buchs
Bauobjekt: Öffnung Fahrbahn Nr. 1 bis 5 (je ca. 2 x 2 m), Rosenbergstrasse
Bauherr: Rombach Immobilien AG, Laufenburg
Bauobjekt: für Wohnüberbauung Baumschulareal Teilbereich 1, Projektänderung im Bereich der Einstellhalle, Alte Stockstrasse / Bibersteinerstrasse / Baumschulweg