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Bauherr: Alfa Bau AG, Nationalbahnweg 2, 4800 Zofingen
Bauobjekt: Umnutzung Coiffeursalon in Natel Shop (ohne Profilierung)
Bauplatz: Aarauerstrasse 1, Parzelle 586
Zusatzgesuche: Kantonale Zustimmung

Bauherr: Labanca Enrico, Fliederweg 2, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Ersatz Gasheizung durch Wärmepumpe Luft/Wasser (Splittbauweise)
Bauplatz: Fliederweg 2, Parzelle 92

Veränderte Auflagefrist: 2.12.2022 – 10.1.2023

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Den neuen Entsorgungskalender für das Jahr 2023 erhalten Sie Anfang Dezember 2022 mit der Post in die Haushaltungen zugestellt. Wir bitten Sie, den Kalender greifbar aufzubewahren, da Sie durch diesen jederzeit wertvolle Informationen über Standorte und Öffnungszeiten der verschiedenen Sammelstellen sowie die Abfuhrtage erhalten.

Auf folgende Punkte möchten wir speziell hinweisen:

  • Die Verkaufsstellen der offiziellen blauen Gebührensäcke sind auf der Rückseite des Entsorgungskalenders ersichtlich.
  • Die Verschiebungstermine der Sammeltage, welche auf Feiertage fallen, werden nicht separat publiziert.
  • Die Grünabfuhr findet während den Wintermonaten (Januar, Februar und Dezember) nur alle zwei Wochen statt. Ausgediente Weihnachtsbäume können (nur Einwohner Oberentfelden) bis Ende Januar mit der Grünabfuhr entsorgt werden. Die Tannenbäume dürfen keinen Weihnachtsschmuck und Kerzenreste aufweisen.
  • Jeweils am ersten Mittwoch des Monats (Ausnahme August 2. Woche) werden die Papiersammlung und die Kartonsammlung gemeinsam durchgeführt.
  • Für die Entsorgung des Altmetalls steht die Multisammelstelle zur Verfügung. Auf einen speziellen Sammeltag für das Altmetall wird verzichtet.
  • Bei der Multisammelstelle können in den offiziellen Kunststoffsammelsäcken Plastik und Kunststoffe entsorgt werden. Bitte die Hinweise auf dem Sammelsack beachten. Die offiziellen Sammelsäcke für Kunststoffe sind bei der Post erhältlich.
  • Strassensammlungen der Hilfswerke für Textilien (Kleider und Schuhe) werden keine mehr durchgeführt. Bitte benutzen Sie die Kleidersammelcontainer bei der Multisammelstelle oder bei den privaten Verkaufsstellen.
  • Die Multisammelstelle ist nur für Ortsansässige benutzbar.
  • Auf der Gemeindekanzlei/Einwohnerdienste sowie auf der Bauverwaltung können weitere Exemplare des neuen Entsorgungskalenders bezogen oder über das Internet unter www.oberentfelden.ch/online-schalter abgerufen werden.
  • Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Werkhof (Telefon 062 723 20 51) oder die Bauverwaltung (Telefon 062 737 51 70) gerne zur Verfügung.

Die Bauverwaltung

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Bauherr: Krasniqi Anton und Hajdaraj Manol, Bergstrasse 53, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Umnutzungsgesuch; Werkstatt in Autowerkstatt und Reklame
Bauplatz: Bergstrasse 53, Parzelle 2200
Zusatzgesuche: Kantonale Zustimmung

Veränderte Auflagefrist: 25.11.2022 – 3.1.2023

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Bauherr:  Steiner Peter und Siegenthaler Agnes, Rütiweg 19, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe (aussen aufgestellt)
Bauplatz:  Rütiweg 19, Parzelle 742

Bauherr: Müller Simon, Gerbegasse 13, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt:  Voliere für Greifvogel
Bauplatz: Gerbegasse 13.1, Parzelle 988

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Bauherr: KellerMichael und Tania, Schützenrainweg 9, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Projektänderung; Umnutzung Dach als Terrasse
Bauplatz: Schützenrainweg 9, Parzelle 1572

Bauherr: Piña Jorge Enrique Mayorga, Quellmattstrasse 1, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Bauplatz: Quellmattstrasse 1, Parzelle 1010

Bauherr: Riedel-Schmid Andreas und Fabienne, Äussere Mattenstrasse 24, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Aussenkamin für Schwedenofen, Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung
Bauplatz: Äussere Mattenstrasse 24, Parzelle 1147

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Bauherr: Solèr Anita, Oberentfelden
Bauobjekt: Erstellen einer Pergola mit Glasdach und Dachbeschattung, Turnhalleweg 11a

Bauherr: Giger Stephan, Oberentfelden
Bauobjekt: Ersatz Gaskessel mit Luft-Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt, Tanngasse 48

Bauherr: Shanmugalingam Sujenthiran und Thakshajini, Oberentfelden
Bauobjekt: Wärmepumpe, aussen aufgestellt, Birkenweg 10

Bauherr: Wanitsch Daniel und Stephanie, Oberentfelden
Bauobjekt: Einbau Wärmepumpe, aussen aufgestellt (Ersatz Ölheizung), Juraweg 8

Bauherr: Fuchs Christoph, Oberentfelden
Bauobjekt: Einbau Wärmepumpe, aussen aufgestellt, Turnhalleweg 13

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Bauherr: Roos Beat und Gertrud, Tanngasse 40, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Rückbau Gasheizung, Installation Luft-Wasser-Wärmepumpe, innen aufgestellt (ohne Profilierung)
Bauplatz: Tanngasse 40, Parzelle 1894

Bauherr: Wengi Max, Brunnmattweg 26b, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Heizungssanierung mit einer innen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe (ohne Profilierung)
Bauplatz: Brunnmattweg 26b, Parzelle 1755

Bauherr: Hochstrasser Roland, Hausmattweg 28a, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Ersatz Gasheizung durch eine Wärmepumpe, aussen auf Garagendach aufgestellt
Bauplatz: Hausmattweg 28a,Parzelle 1982

Bauherr: Maurer Rolf und Maryse, Rütiweg 15, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Platzerweiterung
Bauplatz: Rütiweg 15, Parzelle 1569

Bauherr: Forstbetrieb Kölliken-Safenwil, Dommen Severin, Mühlegasse 12, 5742 Kölliken
Bauobjekt: Vernässungsprojekt
Bauplatz: «Tiergartenbächli» (ausserhalb Baugebiet / Wald), Parzelle 604
Bewilligungen: Kantonale Zustimmung

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Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren (Erstbeisetzung) werden im Jahr 2023 folgende Grabplätze aufgehoben:

Gemeinschaftsgräber aus den Jahren 1996 bis 1997
Kindergräber aus den Jahren 1997

Falls die Urnen oder privaten Grabsteine vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 31. Januar 2023 an die Bauverwaltung, 062 737 51 70 oder bauverwaltung@oberentfelden.ch, wenden. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Urnen und Grabsteine in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden. Die Inschriften von der Grabplatte werden entfernt.

Oberentfelden, 14. Oktober 2022
Die Bauverwaltung

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Bauherr: Siegrist Werner, Engstelweg 10, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt
Bauplatz: Engstelweg 10, Parzelle 1855

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Der Gemeinderat hat Massnahmen im Vorfeld einer möglichen Strommangellage definiert. Die Massnahmenwerden per sofort in öffentlich zugänglichen Gebäuden der Gemeinde Oberentfelden umgesetzt. So wird beispielsweise die Raumtemperatur auf 20 Grad reduziert und auf sämtliche nicht notwendigen (steckerfertigen) Elektrogeräte verzichtet.

Als weitere Massnahme wurde die Strassenbeleuchtung nach Möglichkeit auf ein Minimum gedimmt, um den Stromverbrauch zu reduzieren und die Sicherheit dennoch zu gewährleisten. Zudem wird – mit Ausnahme des traditionellen Weihnachtsbaumes auf dem Kirchenplatz – auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichtet.

Verwaltungspersonal und die Mieterschaft der öffentlich zugänglichen Gebäude werden sensibilisiert und angewiesen die Massnahmen umzusetzen.

Oberentfelden, 10. Oktober 2022
Gemeinderat Oberentfelden

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Bauherr: Tharmasri Velayutham und Mohanarathy Tharmasri, Unterdorfstrasse 31, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Ausbau gedeckter Sitzplatz zu Schlafzimmer mit Dusche/WC (ohne Profilierung)
Bauplatz: Unterdorfstrasse 31, Parzelle 718

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Vorlage Nr. S-0177699.1 – Neubau Trafostation TS 37 Uerkenweg

Vorlage Nr. L-0234403.1 – 16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS 37 Uerkenweg und TS 25 Roggenweg
– Kabelumlegung
– Einschlaufung in die TS 37 Uerkenweg

Vorlage Nr. L-0165940.2 – 16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS 24 Wallenland und TS 25 Roggenweg
– Kabelumlegung
– Einschlaufung in die TS 37 Uerkenweg

Betroffene Gemeinde
5036 Oberentfelden

Gesuchstellerin
Technische Betriebe Oberentfelden, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden

Ort
Parzellen Nrn. 2680 und 974, Koordinaten 2645240/1245312

Gegenstand
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 10. Oktober 2022 bis 8. November 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).

Enteignung
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die Enteignung inMiet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a) Einsprachen gegen die Enteignung;
b) Begehren nach den Art. 7–10 EntG;
c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e) die geforderte Enteignungsentschädigung. Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Aarau, 3. Oktober 2022
Namens des Eidgen ssischen Starkstrominspektorats (ESTI)
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung für Baubewilligungen