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Bauherr: Baumann Martin und Stefan, Rollhafen 14, 5056 Attelwil
Bauobjekt: Asphaltieren der Vorplätze Geflügelfarm
Bauplatz: Grippach 1, Parzellen 835/227

Bauherr: Vuksanovic Daniel, St. Wendelin 1, 6343 Holzhäusern
Bauobjekt: Neubau Stützmauer
Bauplatz: Weinhalden 2, Parzelle 386

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18. April 2024 06:00 Uhr

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18. April 2024 06:00 Uhr
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Mit Einleitungs- beziehungsweise Gründungsbeschluss vom 14. September 2020 in der Gemeinde Reitnau sowie vom 8. Juni 2018 in der Gemeinde Attelwil gründeten die stimmberechtigten Einwohner für die Zeit der Durchführung der Bodenverbesserung die Bodenverbesserungsgenossenschaft Reitnau und Attelwil (kurz BVG). Gestützt auf § 32 der Verordnung über die Strukturverbesserung vom 23. Mai 2012 kann nun die konstituierende Versammlung durchgeführt werden.

Gemäss § 32 der Verordnung über die Strukturverbesserungen vom 23. Mai 2012 lädt der Gemeinderat zur konstituierenden Versammlung ein. Alle Grundeigentümer mit Land innerhalb des Meliorationsperimeters sind Genossenschaftsmitglieder und erhalten eine Einladung.

Die konstituierende Versammlung findet statt am Montag, 23. August 2021, 20.00 Uhr (Eingangskontrolle ab 19.00 Uhr) in der Mehrzweckhalle Reitnau.

Traktanden

  1. Begrüssung und allgemeine Orientierung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Statuten der Bodenverbesserungsgenossenschaft (BVG) Reitnau und Attelwil
  4. Festsetzungder Entschädigungder Genossenschaftsfunktionäre
  5. Wahlen:
    a) Mitglieder der Ausführungskommission
    b) Präsident der Ausführungskommission
    c) Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
  6. Weiteres Vorgehen, Zeitplan
  7. Verschiedenes

Der Statutenentwurf liegt vom 4. August 2021 bis zum Datum der Versammlung (20 Tage) in der Gemeindeverwaltung Reitnau, Kratz 4, 5057 Reitnau, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Reitnau, 26. Juli 2021
Gemeinderat

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Bauherr: Altherr Bruno, Hauptstrasse 8, 5057 Reitnau
Bauobjekt: Umnutzung Büroräumlichkeiten in Kindertagesstätte (Ergänzung Baugesuch Einbau WC-Anlage und Überdachung Aussentreppe)
Bauplatz: Hauptstrasse 7, Parzelle 395

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Bauherr: Roth Barbara und Jürg, Huebwiesenstrasse 24, 8954 Geroldswil
Bauobjekt: Dachsanierung
Bauplatz: Oberdorfstrasse 44, 5057 Reitnau, Parzelle 2221

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Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 31.Mai 2021sind nach Ablauf der Referendumsfrist am5. Juli 2021 in Rechtskraft erwachsen.

Der Gemeinderat

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Bauherr: Jorde Jennyfer und Flury Sandro, Dorfstrasse 22, 6242 Wauwil
Bauobjekt: Neubau EFHmit integrierter Garage
Bauplatz: Mösli 2, 5056 Attelwil, Parzelle 623

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Bauherr: Wyss Natalie, Mattenweg 8, 5057 Reitnau
Bauobjekt: Gartenumänderung mit Poolneubau
Bauplatz: Mattenweg 8, Parzelle 438

Bauherr: Steiger Stefanie und Reto, Sonnenrain 4, 5056 Attelwil
Bauobjekt: Ersatz Stützmauer, Erstellung neuer Parkplätze
Bauplatz: Sonnenrain 4, 5056 Attelwil, Parzelle 2573

Bauherr: Rössler Judith und Robert, Hauptstrasse 96, 5056 Attelwil
Bauobjekt: Neubau Doppelgarage
Bauplatz: Hauptstrasse 96, 5056 Attelwil, Parzelle 2353

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Bauherr: Altherr Bruno, Hauptstrasse 8, 5057 Reitnau
Bauobjekt: Überdachung Aussentreppe, Einbau WC-Anlage, Treppenhaus und DG
Bauplatz: Hauptstrasse 7, Parzelle 395

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Mittwoch, 23.6.2021, 19.00 Uhr, Aula Gemeindeschulhaus, Kölliken

Traktanden

  1. Begrüssung, Präsenz, Traktandenliste
  2. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 24.6.2020 (Versand 14.7.2020)
  3. Rechnung Zivilschutzorganisation und Regionales Führungsorgan 2020
  4. Budget Zivilschutzorganisation und Regionales Führungsorgan 2022
  5. Informationen Chef Regionales Führungsorgan
  6. Informationen Kommandant Zivilschutz
  7. Informationen Präsident
  8. Verschiedenes

Die Versammlung ist öffentlich. Zehn Stimmberechtigte der Verbandsgemeinden haben das Recht, beim Vorstand Anträge für ein Geschäft zu stellen, das in den Kompetenzbereich des Verbandes fällt.

Die Akten zu den Traktanden liegen 10 Tage vor der Abgeordnetenversammlung während der ordentlichen Bürozeiten auf allen Gemeindekanzleien der Mitgliedergemeinden zur Einsichtnahme auf.

Gemeindeverband Bevölkerungsschutz
der Region Suhrental-Uerkental
Schöftland, 7. Juni 2021

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2021 veröffentlicht:

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2020
  2. Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2020
  3. Genehmigung Rechnung 2020
  4. Genehmigung der Kreditabrechnungen
    4.1 Umsetzungsarbeiten Zusammenschluss Attelwil und Reitnau
    4.2 Dorffest 2020
  5. Zusicherung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Reitnau an Abduli Vlora mit Genta, Gresa und Arlind (dieser Beschluss ist abschliessend gefasst)

Ausser der Zusicherung des Einwohnergemeindebürgerrechts an Familie Abduli unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum.

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. November 2020
  2. Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2020
  3. Genehmigung Rechnung 2020
  4. 1 Genehmigung Beförsterungsvertrag mit hr projects GmbH per 1. Januar 2022 und
    2 Zustimmung zur Auflösung des Forstbetriebs Oberes Suhrental per 30. Juni 2022

Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde konnten mit Ausnahme von Traktandum 4 mit der Genehmigung des Beförsterungsvertrags mit der hr projects GmbH sowie der Auflösung des Forstbetriebs Oberes Suhrental abschliessend gefasst werden. Sie unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Wohingegen die Beschlüsse in Sachen Beförsterungsvertrag sowie Auflösung des bisherigen Forstbetriebs dem Referendum unterstehen.

Beim fakultativen Referendum für Einwohner- wie Ortsbürgergemeindeversammlung gelten: Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Zehntel (1/10) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ergriffen werden. Auskunft über das Referendumsverfahren erteilt gerne die Gemeindekanzlei Reitnau (Tel. 062 738 77 38, E-Mail kanzlei@reitnau.ch), wo auch die notwendigen Unterschriftsbogen bezogen werden können.

Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2021

Reitnau, 31. Mai 2021
Gemeinderat Reitnau

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Am Sonntag, 26. September 2021 findet in Reitnau der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen:
– 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
– 3 Mitglieder der Finanzkommission
– 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
– 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros
Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird am 28. November 2021 ein 2. Wahlgang durchgeführt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Reitnau zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Reitnau bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang kann, gemäss § 30 Abs 1 (GPR), jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat Stimmen erhalten.

Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat sowie Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Die fünf Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindeammann/ Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Stille Wahlen
Sind für Finanzkommission, Steuerkommission sowie für die Mitglieder des Wahlbüros weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen (Dienstag, 24. August 2021) angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Wahlbüro Reitnau
Gemeindekanzlei Reitnau

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Bauherr: Hauri Thomas, Reitnau
Bauobjekt: Neubau Überdachung und Einwandung, Weinhalde 11

Bauherr: Hochuli Philipp, Reitnau
Bauobjekt: Anbau Lift an bestehendes EFH, Bergstrasse 9

Bauherr: Brack Tristan, Reitnau
Bauobjekt: Erweiterung Vorplatz und Aufstellen Gartenhaus, Mösli 10

Bauherr: Lanz Marc, Reitnau
Bauobjekt: Wendeltreppe auf Sitzplatz, Hubelstrasse 18

Bauherr: Keiser Marcel, Reitnau
Bauobjekt: Projektänderung zu BG 2020-23: Anbau anstelle zwei Lukarnen und Pferdestall, Hubelstrasse 13/15 und Moosmatt 2

Bauherr: Hochuli Karl, Reitnau
Bauobjekt: Einbau Dachflächenfenster bei Sitzplatzüberdachung, Bergstrasse 7

Bauherr: Hauri Thomas, Reitnau
Bauobjekt: Aufstellen einer Fasssauna, Rüssli 10

Bauherr: Post Immobilien Management und Services AG
Bauobjekt: Installation Alu-Schild an Gebäude Nr. 152, Hängele 1

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