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Bauherr: Marti Roland, Klack 5, 5044 Schlossrued
Bauobjekt: Umbau Milchviehstall und Erstellung von drei Hochsilos
Bauplatz: Klack, Parzelle 63

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08. Mai 2024 06:00 Uhr

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Bauherr: Flückiger Brigitte, Längenthal 19, 5044 Schlossrued
Bauobjekt: Neubau 3 Parkplätze (bereits erstellt)
Bauplatz: Längenthal, Parzelle 160

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 18. November 2022 veröffentlicht. Es wurden nachfolgende Beschlüsse positiv gefasst:

Einwohnergemeindeversammlung
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022
2. Kreditantrag von CHF 30’000.00 inkl. MwSt. für den Steuerungsumbau (Modernisierung) der Liftanlage im Schul- und Gemeindehaus
3. Genehmigung des Budgets 2023 der Einwohnergemeinde Schlossrued mit einem Steuerfuss von 120 %

Ortsbürgergemeindeversammlung
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
2. Genehmigung des Budgets 2023 der Ortsbürgergemeinde Schlossrued

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 1/10 der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffenwerden. Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten kostenlos bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste bei der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Bei Zustandekommen des Referendums ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Dezember 2022

Schlossrued, 21. November 2022
Der Gemeinderat

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Bauherr: Baukonsortium Schlossblick Consulting, c/o Suter Architekten AG, Mellingen
Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Storchenhof

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Bauherr: Hofmann Beat, Dorfstrasse 38, 5054 Kirchleerau
Bauobjekt: Neubau Pavillon und Pferdestall, Sanierung Asphaltbelag und Sanierung Aussenhaut Gebäude Nr. 55
Bauplatz: Pfaffenberg, Parzelle 420

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Bauherr: Einwohnergemeinde, Hauptstrasse 87, 5044 Schlossrued
Bauobjekt: Neubau Garderobencontainer Kindergarten (Provisorium)
Bauplatz: Burgstrasse 351, Parzelle 880

Bauherr: Jules Steiger AG, Kantonsstrasse 112, 6234 Triengen
Bauobjekt: Stützmauer (bereits erstellt)
Bauplatz: Hausmatt, Parzelle 1058

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Vorlage Nr. S-0 177 252.1
Neubau Transformatorenstation Grossmatt

Vorlage Nr. L-0 233 853.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Grossmatt und der TS Dorf – Kabelumlegung Einschlaufung in die TS Grossmatt

Vorlage Nr. L-0 233 854.1
Neubau 16-kV-Kabel zur Transformatorenstation Schlossrued-Grossmatt ab Mast 74

Betroffene Gemeinde: 5044 Schlossrued

Gesuchstellerin: AEW Energie AG, Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Ort: Parzelle Nr. 188 und Diverse Koordinaten 2648540 / 1238390

Gegenstand: Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 17.Oktober 2022 bis 15. November 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden:
• Gemeindekanzlei Schlossrued, Hauptstrasse 87, 5044 Schlossrued

Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).

Enteignung: Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a) Einsprachen gegen die Enteignung;
b) Begehren nach den Art. 7–10 EntG;
c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e) die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Aarau, 10. Oktober 2022

Namens des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI)
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

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Bauherr: Einwohnergemeinde, Hauptstrasse 87, 5044 Schlossrued
Bauobjekt: Sanierung Zufahrt Junkerenwald (Fahrspuren Rasengittersteine)
Bauplatz: Zufahrt Junkerenwald, Parzelle 413

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08. Mai 2024 06:00 Uhr

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Vorlage Nr. L-0233852.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Dornegg und FFS-Teufenthal Regionalleitung Schlossrued–Teufenthal
– Freileitungsverkabelung

Vorlage Nr. L-0233847.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen (FTS) Klack und Hardhof Regionalleitung Schlossrued–Teufenthal
– Freileitungsverkabelung

Vorlage Nr. L-0233850.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Hardhof und Dornegg Regionalleitung Schlossrued–Teufenthal
– Freileitungsverkabelung

Betroffene Gemeinden
5044 Schlossrued, 5726 Unterkulm, 5040 Schöftland

Gesuchstellerin
AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau

Gegenstand
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen inkl. Rodungsgesuch im Sinne von Art. 5, Abs. 2 der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01) können vom10. Oktober 2022 bis 8. November 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
• Gemeindekanzlei Schlossrued, Hauptstrasse 87, 5044 Schlossrued
• Gemeindekanzlei Unterkulm, Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm
• Gemeindekanzlei Schöftland, Bahnhofstrasse 5, 5040 Schöftland

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben.Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).

Enteignung
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge.Wird durch die Enteignung inMiet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a) Einsprachen gegen die Enteignung;
b) Begehren nach den Art. 7–10 EntG;
c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e) die geforderte Enteignungsentschädigung. Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Aarau, 26. September 2022
Namens des Eidgen ssischen Starkstrominspektorats (ESTI)
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung für Baubewilligungen

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Bauherr: Lussi Gerhard, Steckenmattstrasse 8, 6377 Seelisberg und Hostettler Karin, Sandplatten 1, 5044 Schlossrued
Bauobjekt: Diverse landwirtschaftliche Bauten (bereits erstellt)
Bauplatz: Sandplatten, Parzellen Nr. 47, 997 und 998

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Bauherr: Ackermann Georg und Erika, Schlossrued
Bauobjekt: Betonbodenplatte für Hochsilo und ein Hochsilo, Batthof 47

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Bauherr: Riggenbach Lukas, Schlossrued
Bauobjekt: Einbau Wärmepumpe, Storchenhof 361