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Bauherr: Hofmann Stefan, Weinberg 8, Triengen
Bauobjekt: Umbau/Sanierung Webhäuschen
Bauplatz: Steinig, Parzelle 408

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Bauherr: Morgenthaler Gemüse, Hard 6, Hirschthal
Bauobjekt: Neue Erschliessung, Anbau Halle, Rückbau und Neubau Folientunnel
Bauplatz: Hochrüti, Parzellen 199 und 200

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Anzahl Stimmberechtigte 874
Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 435
Eingelangte Wahlzettel 317
Ausser Betracht fallende Wahlzettel 18
Absolutes Mehr 150

Gewählt ist
– Vinzens Martin,
Schürstrasse 594 182 Stimmen

Weiter hat Stimmen erhalten:
– Pierrehumbert Thomas, Matt 291 90 Stimmen

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein 2. Wahlgang statt.

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlbüro Schmiedrued

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Bauherr: Mauch Christoph, Löhren 84, 5046 Schmiedrued
Bauobjekt: Remisen-Neubau
Bauplatz: Löhren 84, Parzelle 187

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Bauherr: AEW Energie AG, Sägestrasse 6, Lenzburg
Bauobjekt: Strom-Verteilerkabine
Bauplatz: Dorfstrasse, Parzelle 649

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Bauherr: Brunner Josef und Rita, Dorfstrasse 118, 5046 Schmiedrued
Bauobjekt: Neubau 6 Parkplätze
Bauplatz: Parzelle 656 (Zufahrt über Parzelle 657)

Bauherr: Bolliger Heinz und Esther, Rain 644, 5046 Schmiedrued
Bauobjekt: Einbau Wohnung EFH
Bauplatz: Rain 644, Parzelle 1378

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Bauherr: Hunziker Albert und Heidi, Rankacker 470, Schmiedrued
Bauobjekt: Photovoltaikanlage auf Gebäude Nr. 470
Bauplatz: Rankacker 470, Parzelle 1253

Bauherr: Gewerbepark Schmiedrued AG, Bodenmattstrasse 263,
Schmiedrued
Bauobjekt: Erschliessung Parzelle 946, Erweiterung Werkleitungen, Anpassung
und Erweiterung Zufahrt, Rückbau Gebäude Nr. 376 und 396
Bauplatz: Parzelle 946, Schiltwald

Bauherr: Widmer Werner, Rain 496, Schmiedrued
Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe (als Ersatz für Ölheizung)
Bauplatz: Rain 496, Parzelle 1286

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Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen.

Gemeinderat

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Bauherr: Hunziker Maja, Kröschhofstrasse 196, Schmiedrued
Bauobjekt: Unterhaltsarbeiten, Umgebungsgestaltung, Regenwasser-Tank (teilweise nachträglich)
Bauplatz: Kröschhofstrasse 196, Parzelle 980

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Bauherr: Achermann Stefan und Maja, Eggschwil 71, Schmiedrued
Bauobjekt: Projektänderungen Umgebung, Hühnerstall und Gehege, Umnutzung Stallteil für Alpakas
Bauplatz: Eggschwil, Parzelle 224

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Bauherr: Hunziker Anton, Bodenrüti 105, 5046 Schmiedrued
Bauobjekt: Dämmung Fassaden Nord und Ost
Bauplatz: Bodenrüti 105, Parzelle 71

Bauherr: Historika AG, Wiesentalstrasse 19, 9242 Oberuzwil
Bauobjekt: Orientierungsanlage mit Ortsplan, Geschichte und Gewerbe
Bauplatz: Ersatz auf Parzellen 580 und 830, Neubau auf Parzelle 802

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sowie § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 veröffentlicht:

Einwohnergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2021
  2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2021
  3. Zustimmung zur Jahresrechnung 2021
  4. Zustimmung zum Verpflichtungskredit von brutto Fr. 300’000.– für die Gestaltung von Spiel- und Begegnungszonen beim Schulhaus und beim Kindergarten

Ortsbürgergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. November 2021
  2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2021
  3. Zustimmung zur Jahresrechnung 2021

Sämtliche Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 10. Juni 2022 unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel (Ortsbürgergemeinde: ein Zehntel) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden. Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Bei dessen Zustandekommen ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen.

Ablauf der Referendumsfrist: 18. Juli 2022
Gemeinderat