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Bauherr: Röm.-kath. Kreiskirchgemeinde Aarau, Feerstrasse 4, 5001 Aarau
Bauobjekt: Energetische Sanierung, Wärmepumpen-Splitanlagen (Kaskaden), PV-Anlage; Gebäude Nr. 998
Bauplatz: Birkenweg 6, Parzelle 1188

Veränderte Auflagefrist: 25.3.2022 – 27.4.2022

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Am Sonntag, 15. Mai 2022, findet die Ersatz- und Ergänzungswahl für 1 Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.

Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei der Gemeindekanzlei Schöftland einzureichen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des/der Kandidaten/Kandidatin enthalten. Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen/eine Kandidaten/Kandidatin vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens 10 stimmberechtigten Einwohnern oder Einwohnerinnen unterzeichnet sein. Die erforderlichen Anmeldeformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf derHomepagewww.schoeftland.ch heruntergeladen werden.
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen (Bestandteil des Anmeldeformulars – Bitte Wahlannahme unterzeichnen; Überprüfung der Wahlfähigkeit wird durch die Verwaltung nach erfolgter Eingabe vorgenommen).

Die Wahlvorschläge für Kandidaturen müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen bis spätestens am44. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis Freitag, 1. April 2022, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für die Kandidateninformation auf dem Wahlzettel, welcher den Stimmberechtigten zugestellt wird, berücksichtigt werden. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro jedoch nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeindewahlfähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Sind keine oder lediglich eine/ein wählbare/r Kandidatin/Kandidat zur Wahl vorgeschlagen, wird mit der erneuten Publikation eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue oder zusätzliche Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl des zu vergebenden Sitzes nicht, wird die/der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt. Für einen allenfalls noch zu vergebenden Sitz ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Schöftland, 10. März 2022
Wahlbüro

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Der Gemeinderat hat sich, unter Berücksichtigung des ständig steigenden Verkehrsaufkommens entlang der Verbindungsstrasse Hermenweg / Schützenmattweg (gelb markierter Bereich), dafür ausgesprochen, ein Teilfahrverbot für Lastkraftwagen, Motorfahrzeuge und Motorräder, ausgenommen Landwirtschaft und Forst, zu verfügen. Die Details dazu werden in der nachfolgenden amtlichen Publikation,welche bereits imkantonalen Amtsblatt veröffentlicht wurde, festgehalten. In Ausnahmefällen (z. B. Schöftler Jahrmarkt) kann die besagte Umfahrung zeitlich begrenzt als Umleitung dienen und das zu verfügende Teilfahrverbot somit aufgehoben werden.

Verkehrsbeschränkungen (amtliche Publikation)
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat Schöftland
Schöftland
Verbindungsstrasse Hermenweg (ab Brücke Ruederchen) – Schützenmattweg (östlich Parzelle 2161)
– 2× Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal Nr. 2.13 Signalisationsverordnung, SSV), Forst- und Landwirtschaft gestattet

Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 16. März 2022 bis 14. April 2022 bei der verfügenden Behörde (Gemeinderat Schöftland, Bahnhofstrasse 5, 5040 Schöftland) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Schöftland, 15. März 2022
Gemeinderat Schöftland

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Folgende Personen haben bei der Gemeinde Hirschthal ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung eingereicht:

Luli Blerim, 1987, männlich, kosovarischer Staatsangehöriger, wohnhaft in 5042 Hirschthal, Zelgliackerstrasse 1b

Wijayasekar Sweendh Dharshan, 2003, männlich, indischer Staatsangehöriger, wohnhaft in 5042 Hirschthal, Lindengasse 6

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Hirschthal, 7. März 2022
Der Gemeinderat

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Bauherr: Chételat-Tanner Liliane, Sonnenfeldweg 5, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Allseitige Balkonverglasung; Gebäude Nr. 1677
Bauplatz: Sonnenfeldweg 5, Parzelle 2253

Bauherr: Çiçenoğlu Zeki, Loowiesenstrasse 29, 8106 Adlikon
Bauobjekt: Umnutzung Gewerbe in Take-away; Gebäude Nr. 477
Bauplatz: Dorfstrasse 34, Parzelle 1241

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Bauherr: Häberli Beat, Goldernstrasse 15, 5000 Aarau
Bauobjekt: Teilabbruch und Anbau Einstellhalle; Gebäude Nr. 798; Nagelwand
Bauplatz: Hügeliweg 3, Parzelle 1507

Bauherr: Tollardo-Schlatter Marcel und Gabriele, Pilatusweg 5, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Wärmepumpe Splitanlage, Gebäude Nr. 431
Bauplatz: Pilatusweg 5, Parzelle 1192

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Die Ortsbürgergemeinde Schöftland leistet auch im Jahre 2022 an die einheimischen Vereine für ihre ausserschulische Jugendarbeit einen jährlichen Beitrag für jedes aktive Jugendmitglied bis 18 Jahre. Den Jugendmitgliedern gleichgestellt werden deren erwachsene BetreuerInnen, wobei pro 7 Jugendmitglieder im Maximum eine Person hinzugerechnet werden kann. Der genaue Wortlaut des Reglementes über die Ausrichtung dieser Beiträge kann auf der Homepage schoeftland.ch (Publikation unter der Rubrik «Neuigkeiten ») eingesehen werden. Es gilt dazu festzuhalten, dass die reglementarischen Bestimmungen auf den 1. Januar 2022 angepasst wurden und neu z. B. ¹⁄4 aller dem Verein zugehörigen Jugendlichen bis 18 Jahre sowie ein Vorstandsmitglied (ist schriftlich mit Adresse bekannt zu geben) in Schöftland wohnhaft sein müssen (bis anhin musste der Anteil der Jugendmitglieder ¹⁄3 betragen). Die gesuchstellenden Vereine werden gebeten, das angepasste Reglement genau zu studieren und bei der Eingabe der Gesuche an die neu per 1. Januar 2022 geltenden Bestimmungen zu berücksichtigen.

Die Gesuchsunterlagen der Vereine (Vereinsverzeichnis aller bezugsberechtigten aktiven Jugendmitglieder sowie mindestens eines in Schöftland wohnhaften Vorstandsmitgliedes, mit Adresse und Geburtsdatum, Stand 1. Januar 2022, sowie Bestätigung des Vereinsvorstandes über den Verwendungszweck des Beitrages, resp. einen Bericht über die Verwendung der Vereinsbeiträge der Ortsbürgergemeinde im Vorjahr, sprich im 2021) sind bis spätestens am 30. April 2022 (Poststempel) der Betriebskommission der Ortsbürgergemeinde, Bahnhofstrasse 5, Postfach 35, 5040 Schöftland, einzureichen. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr behandelt.

1. Februar 2022
Betriebskommission der Ortsbürgergemeinde

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Bauherr: Illi-Goldiger Andreas und Barbara, Kantonsstrasse 97, 6234 Triengen
Bauobjekt: Wärmepumpe Aussenaufstellung; Gebäude Nr. 468
Bauplatz: Benoit-Mayweg 14, Parzelle 1226

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Bauherr: Linder Beat, Feldweg 14, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Einbau Dachfenster, Aussenkamin; Gebäude Nr. 600
Bauplatz: Feldweg 14, Parzelle 1362

Bauherr: Seiwald-Knechtli Brigitte, Immobilien, Nordweg 3, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Umnutzung Gewerbe inWohnen; Gebäude Nr. 1387
Bauplatz: Aarauerstrasse 1, Parzelle 2070

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Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, sind die dem fakultativen Referendum unterstandenen Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. November 2022 in Rechtskraft erwachsen.

Gemeinderat

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Nach Ablauf der ordentlichen Ruhezeiten werden folgende Grabstätten imFrühjahr 2022 begrünt:

Standort
Süd-Westseite, hintere halbe Reihe (7 Gräber)
Bestattungsjahre Erstbestattete
Erdbestattungsgräber 1995 und 1996

Standort
Westseite, hinterste Reihe
Bestattungsjahre Erstbestattete
Urnenbestattungen 1994 bis 1996

Die Angehörigen werden gebeten, diese Gräber bis 30. April 2022 zu räumen.
Auf Wunsch oder nach Ablauf wird das Gemeindebauamt die Räumung ausführen.

Schöftland, 4. Januar 2022
Gemeinderat

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Bauherr: Ruf Klaus, Architektur / GU, Suhrenmattstrasse 36, 5035 Unterentfelden
Bauobjekt: Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Bauplatz: Wallenhofweg, Parzelle 2366

Bauherr: Senn-Richner René und Yvonne, Dorfstrasse 21, 5040 Schöftand
Bauobjekt: Ausbau Dachgeschoss mit PV-Anlage undWärmepumpe Innenaufstellung; Gebäude Nr. 39
Bauplatz: Dorfstrasse 21, Parzelle 467

Bauherr: Kirisits Wolfgang und Kleindienst Maria Luise, Picardiestrasse 1, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Sanierung und Ausbau Dachgeschoss, Einbau Treppenhaus und Gibelfenster; Gebäude Nr. 1507, Einbau Lukarnen; Gebäude Nr. 141
Bauplatz: Picardiestrasse 1, Parzelle 2199

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