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Die Büros unserer Gemeindeverwaltung sind bis Freitag, 23. Dezember 2022, 14.00 Uhr, geöffnet.
Ab Dienstag, 3. Januar 2023 steht Ihnen unsere Verwaltung gerne wieder zur Verfügung.

Für die Unterstützung der Angehörigen bei Todesfällen ist von der Gemeindekanzlei ein Pikettdienst gewährleistet. Der Telefonbeantworter der Gemeindeverwaltung (062 739 12 22) gibt jeweils Auskunft über die Zuständigkeiten und das Vorgehen.

Wir wünschen der Bevölkerung von Schöftland für die bevorstehenden Festtage und das neue Jahr in jeglicher Beziehung alles Gute.

Gemeinderat Schöftland

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Mit der Erweiterung der regionalen Bauverwaltung Schöftland mussten die Platzverhältnisse im Gemeindehaus (Schloss) neu überprüft werden. Es konnte die temporäre Lösung getroffen werden, dass die Bauverwaltung in nächster Nähe in das Gebäude der Valiant Bank an der Dorfstrasse 1 ausgegliedert werden kann. Die Umzugsarbeiten für den neuen Bürobezug erfolgen im Verlauf der nächsten Woche, weshalb die
Bauverwaltung am Dienstag und Mittwoch, 20. und 21. Dezember 2022, ganztags geschlossen bleibt.
Ab Donnerstag, 22. Dezember 2022 ist die Bauverwaltung neu im 1. Stock an der Dorfstrasse 1 örtlich erreichbar. Die Adresse und Telefonnummern bleiben gleich. Besucherinnen und Besucher erreichen die Büros über den Hintereingang bei den Parkplätzen (Eingang Regionalpolizei). Die entsprechenden Beschriftungen (Beschilderungen im Schlossareal) werden demnächst angepasst.

Schöftland, 12. Dezember 2022

Die Gemeindekanzlei

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Bauherr: Schenk-Dietiker Eveline und Harri, Feldweg 3, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe Luft-Wasser; Gebäude Nr. 398
Bauplatz: Feldweg 3, Parzelle 1158

Bauherr: Hauri Staffelbach Immobilien AG, Birkenweg 12, 5053 Staffelbach
Bauobjekt: Abbruch Gebäude Nr. 277, Neubau Mehrfamilienhaus
Bauplatz: Sägeweg, Parzelle 1514

Veränderte Auflagefrist: 9.12.2022 – 17.1.2023

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Die Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 3. Juni 2022
  2. Genehmigung des Kredits von Fr. 405’000.– für den Neubau der Trafostation Uerkenweg
  3. Genehmigung des Kredits von Fr. 475’000.– für die Sanierung der Trafostation Kindergarten
  4. Genehmigung des Kredits von Fr. 771’000.– für die Sanierung und Instandstellung des Regenbeckens 93
  5. Bewilligung von zusätzlichen Stellen
    a) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Finanzverwaltung und das Steueramt
    b) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Bauverwaltung
    c) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Sozialen Dienste
    d) Bewilligung von 100 Stellenprozenten für die Leitung der Informatik
  6. Genehmigung des Budgets 2023 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 110 %

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist:
3. Januar 2023

Oberentfelden, 1. Dezember 2022
Gemeinderat

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Bauherr: Schallenberger-Gubser Melanie, Eichenweg 28, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Anbau Gebäude Nr. 776
Bauplatz: Eichenweg 28, Parzelle 1477

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Bauherr: Hilfiker-Wildi Ronny und Andrea, Meisenweg 2, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Wärmepumpe Aussenaufstellung; Gebäude Nr. 510
Bauplatz: Meisenweg 2, Parzelle 1225

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Bauherr: Hauri Staffelbach Immobilien AG, Birkenweg 12, 5053 Staffelbach
Bauobjekt: Wärmepumpen-Aussenaufstellungen (Kaskade); Gebäude Nr. 809
Bauplatz: Sägeweg 3, Parzelle 1514

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Bauherr: EIFFAGE SUISSE AG, Sägereistrasse 10, 8152 Glattbrugg
Bauobjekt: Abbruch Gebäude Nr. 233 und 383; Neubau Bahnhofgebäude
Bauplatz: Bahnhofstrasse 4/6, Parzellen 1145 und 372

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Vorlage Nr. L-0233852.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Dornegg und FFS-Teufenthal Regionalleitung Schlossrued–Teufenthal
– Freileitungsverkabelung

Vorlage Nr. L-0233847.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen (FTS) Klack und Hardhof Regionalleitung Schlossrued–Teufenthal
– Freileitungsverkabelung

Vorlage Nr. L-0233850.1
16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Hardhof und Dornegg Regionalleitung Schlossrued–Teufenthal
– Freileitungsverkabelung

Betroffene Gemeinden
5044 Schlossrued, 5726 Unterkulm, 5040 Schöftland

Gesuchstellerin
AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau

Gegenstand
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen inkl. Rodungsgesuch im Sinne von Art. 5, Abs. 2 der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01) können vom10. Oktober 2022 bis 8. November 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
• Gemeindekanzlei Schlossrued, Hauptstrasse 87, 5044 Schlossrued
• Gemeindekanzlei Unterkulm, Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm
• Gemeindekanzlei Schöftland, Bahnhofstrasse 5, 5040 Schöftland

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben.Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).

Enteignung
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge.Wird durch die Enteignung inMiet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a) Einsprachen gegen die Enteignung;
b) Begehren nach den Art. 7–10 EntG;
c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e) die geforderte Enteignungsentschädigung. Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Aarau, 26. September 2022
Namens des Eidgen ssischen Starkstrominspektorats (ESTI)
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung für Baubewilligungen