Die Ortsbürgergemeinde Staffelbach schreibt folgende Grundstücke per 1. Januar 2023 zur Neuverpachtung aus:
Teil-Parzelle Nr. 1574, Buhel, 101 Aren, Acker-, Wies- und Weideland; Pachtzins Fr. 606.– pro Jahr
Parzelle Nr. 17, Mösli, 21 Aren, Acker-, Wies- und Weideland Pachtzins Fr. 126.– pro Jahr
Die Erstpachtdauer beträgt 6 Jahre.
Die Ortsbürgergemeinde hat zum Ziel, die Grundstücke einem ortsansässigen Landwirt zu verpachten. Landwirte können schriftlich bis zum 11. November 2022 beim Gemeinderat Staffelbach ihr Interesse am Pachtland einreichen. Das entsprechende Formular kann auf der Homepage www.staffelbach.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gemeinderat Staffelbach
Bauherr: Erbengemeinschaft Hochuli, v. d. Hochuli Heinz, Egolzwil
Bauobjekt: Einbau WC und Fenster in bestehende Scheune, Dorfstrasse 52
Bauherr: Sommer Thomas, Staffelbach
Bauobjekt: Neubau Gartenhaus, Wiesenweg 2
Bauherr: Bolliger Hans und Charen Doris, Wittwil
Bauobjekt: Einbau Kamin, Weidstrasse 13, Wittwil
Bauherr: Aeschbach Reto, Schöftland und Aeschbach Nicole, Staffelbach
Bauobjekt: Feinerschliessung Ankenberg (Strassen und Werkleitungen), Ankenbergstrasse
Bauherr: Einwohnergemeinde Staffelbach, v. d. Gemeinderat, Staffelbach
Bauobjekt: Erdwall für Hochwasserschutz, Schmittenweg
Bauherr: Waltisberg Nadja, Staffelbach
Bauobjekt: Ersatz Sitzplatzüberdachung, Fliederweg 6
Bauherr: De Faveri Francesco und Beatrice, Wittwil
Bauobjekt: Innenaufstellung Wärmepumpe, Rosenweg 7, Wittwil
Bauherr: Dätwyler Jürg, Stammrain 8, 5053 Staffelbach
Bauobjekt: Grüngut-Annahmestelle, Aufbereitungsplatz und Feldrandkompostierung (Mieten)
Bauplatz: Stammrain / Gebiet Stolten, Parzellen 656, 927 und 943
Bewilligungen: Abteilung für Baubewilligungen
Veränderte Auflagefrist: 23.9.2022 – 17.10.2022
Bauherr: Hunziker Urs, Roschbrunnen 1, 5053 Staffelbach
Bauobjekt: Abbruch / Ersatzbau konomiegebäude mit Wohnteil und Gewerbeboxen, landwirtschaftlichem Einstellraum / Laufstall
Bauplatz: Roschbrunnen 1, Parzelle 694
Bauherr: Gerber Jan und Barbora, Unterhüsli 6, 5053 Staffelbach
Bauobjekt: Umbau Einfamilienhaus
Bauplatz: Dorfstrasse 31, Parzelle 789
Die Kehrichtabfuhr findet ausnahmsweise am Dienstag, 2. August 2022 ab 7.00 Uhr statt. Wir bitten Sie, die Kehrichtsäcke frühzeitig bereitzustellen.
Gemeinderat Staffelbach
Bauherr: De Faveri Francesco und Beatrice, Rosenweg 7, 5053 Wittwil
Grundeigentümer: De Faveri Francesco und Beatrice, Rosenweg 7, 5053 Wittwil
Projektverfasser: bp Haustechnik AG, Sonnmatt 1, 5053 Staffelbach
Bauobjekt: Innenaufstellung Wärmepumpe
Bauplatz: Rosenweg 7, 5053 Wittwil, Parzelle 1222
Am Freitag, 24. Juni 2022, findet der traditionelle Personalausflug des Gemeindepersonals statt. Die Gemeindeverwaltung und das Bauamt bleiben daher den ganzen Tag geschlossen. Für Todesfälle besteht ein Pikettdienst unter der Telefonnummer 079 941 72 92.
20. Juni 2022
Gemeinderat Staffelbach
Bauherr: KaRö GU und Immobilien AG, Stermelstrasse 4c, 6252 Dagmersellen
Grundeigentümer: KaRö GU und Immobilien AG, Stermelstrasse 4c, 6252 Dagmersellen
Projektverfasser: R+K GU und Immobilien AG, Stermelstrasse 4c, 6252 Dagmersellen
Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit Carport
Bauplatz: Apfelweg, Parzelle 1593
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 wie folgt veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021
- Genehmigung Jahresrechnung 2021
- Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2021
Einwohnergemeinde
- Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021
- Genehmigung Jahresrechnung 2021
- Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2021
Alle Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung unterliegen demfakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) bzw. einem Fünftel (Einwohnergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung geltend gemacht werden.
Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 18. Juli 2022
Gemeinderat Staffelbach
Bauherr: Einwohnergemeinde, vertreten durch Gemeinderat, 5053 Staffelbach
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Staffelbach,
5053 Staffelbach
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Staffelbach,
5053 Staffelbach
Bauobjekt: Erstellen Erdwall für Hochwasserschutz
Bauplatz: Schmittenweg, Parzelle 718
Bauherr: Dätwyler Heinrich, Stammrain 17, 5053 Staffelbach
Grundeigentümer: Dätwyler Jürg, Stammrain 8, 5053 Staffelbach
Projektverfasser: LBG Sursee, Grenzstrasse 8, 6214 Schenkon
Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Bauplatz: Wiesenweg, Parzelle 656
Veränderte Auflagefrist: 20.5.2022 – 22.6.2022
Bauherr: Aeschbach Reto, Weingartackerweg 8, 5040 Schöftland, Aeschbach Nicole, Ankenberg 14, 5053 Staffelbach
Grundeigentümer: Aeschbach Reto, Weingartackerweg 8, 5040 Schöftland, Aeschbach Nicole, Ankenberg 14, 5053 Staffelbach
Projektverfasser: Eichenberger AG, Bauingenieure und Planer, Hauptstrasse 43a, 5037 Muhen
Bauobjekt: Feinerschliessung Ankenberg (Strassen und Werkleitung)
Bauplatz: Ankenbergstrasse, Parzellen 86 + 717
Veränderte Auflagefrist: 13.5.2022 – 16.6.2022
Dem Gemeinderat Staffelbach, 5053 Staffelbach, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:
«Die Durchführung von organisierten Anlässen mit mehr als 30 Personen ohne gemeinderätliche Bewilligung in den Sandsteinbrüchen Friedlistall (Grundstücke Nr. 1254, 422, 423, 424, 426, 427, 428, 431, 432, 433, 434 und 435) ist untersagt. Eine entsprechende Bewilligung ist vorgängig beim Gemeinderat Staffelbach einzuholen.
Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Zofingen, 9. Februar 2022
Der Gerichtspräsident»
Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf demGrundstück beimGericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beimGericht Klage erhoben werden.