Herr Daniel Dätwyler hat als Gemeindeammann und Mitglied des Gemeinderates Moosleerau demissioniert. Die Ersatzwahlen finden am Sonntag, 27. September 2020, statt. Zu wählen sind:
• 1 Mitglied des Gemeinderates
• Gemeindeammann
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Moosleerau bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr einzureichen. Den Wahlvorschlägen sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.
Das Mitglied des Gemeinderates und der Gemeindeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Stimmen für den Gemeindeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten oder bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt sind (§ 27 a Abs. 2 GPR).
Gemäss § 15 der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus (SonderV 20 – 1) ist eine stille Wahl bereits im ersten Wahlgang möglich, sofern die Voraussetzungen gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erfüllt sind und die besagte Sonderverordnung noch in Kraft ist. Andernfalls findet bei den Gemeinderatswahlen im 1. Wahlgang zwingend ein Urnengang statt.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Moosleerau wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR)
5054 Moosleerau, 4. Juni 2020
Wahlbüro