Innerhalb der fünftägigen Nachmeldefrist sind keine neuen Wahlvorschläge eingereicht worden. Als Vizegemeindepräsident wurde daher durch das Wahlbüro Suhr gemäss § 33, Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) als in stiller Wahl gewählt erklärt:
– Baumann, Thomas, 1960, von Mülligen AG, Galeggenweg3, Zukunft Suhr/Grüne, neu
Gegen diesen Wahlbeschluss kann gemäss §66 ff. GPR bisamdritten Tagnach dieser Veröffentlichung beim Departement Volkswirtschaft und Inneres Aarau (§ 68,§71Abs.2GPR), Beschwerdeerhoben werden.
5034 Suhr, 28. Oktober 2021
Wahlbüro Suhr