Im Rahmen der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kultur wird das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz des Kantons Aargau während 30 Tagen, d. h. vom 9. April bis und mit 10. Mai 2021 durchgeführt. Dabei werden sämtliche relevante Entwürfe auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt und können, aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) auf telefonische Voranmeldung während den Bürozeiten eingesehen werden. Ferner sind sie auf der Homepage der Gemeinde Staffelbach (www.staffelbach.ch) einsehbar.
Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 Baugesetz des Kantons Aargau. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.
Hinweise und Anträge (mit Begründung) zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden (per Post oder per E-Mail).
Anstelle eines öffentlichen Informationsanlasses werden an folgenden zwei Terminen Sprechstunden angeboten:
Samstag, 17. April 2021, 9.00 bis 11 Uhr
Mittwoch, 28. April 2021, 19 bis 20.30 Uhr
An den Sprechstunden werden Mitglieder des Gemeinderates sowie Fachpersonen des begleitenden Planungsbüros für Fragen zur Verfügung stehen. Damit ein geordneter Ablauf infolge der Corona-Situation möglich ist, bitten wir die interessierten Personen vorgängig mit der Gemeindekanzlei (062 745 88 88) Kontakt aufzunehmen, damit für Sie ein Zeitfenster reserviert werden kann. Bei Bedarf können Fragen auch ausserhalb der offiziellen Termine oder telefonisch besprochen werden. Wenden Sie sich zu diesem Zweck direkt an die Gemeindeschreiberin Käthy Wilhelm.
Für die Mitwirkung und konstruktive Zusammenarbeit dankt der Gemeinderat allen Beteiligten.
Gemeinderat Staffelbach