Am 25. November 2019 wurde die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Bottenwil der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei wurden zwei Anträge als Rückweisungsanträge an den Gemeinderat angenommen. Die weiteren Inhalte der Gesamtrevision wurden durch die Gemeindeversammlung beschlossen.
Die Auflage beinhaltet
– Die Ergänzung des § 4 Abs. 3 Bau- und Nutzungsordnung (BNO) um lit. b (Ortseingang Nord)
– Die Zonenänderung im Bauzonenplan (BZP) für Teile der Parzellen Nummern 36, 38 und 599 (Fabrikli)
Diese erneute Auflage bezieht sich ausschliesslich auf die Änderungen in Folge der Rückweisungsanträge. Alle weiteren Bestandteile der vorliegenden Gesamtrevision wurden durch die Gemeindeversammlung vom 25. November 2019 beschlossen.
Die Unterlagen liegen vom 13. März 2020 bis 14. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben.
Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendung zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Bottenwil, 8. März 2020
Gemeinderat Bottenwil